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22.03.2013 | 14:43 | Jagdgesetz 

Keine Jagd mehr gegen Willen der Landbesitzer

Berlin - Eigentümer von Wäldern und Äckern müssen Jagden auf ihren Flächen künftig nicht mehr dulden, wenn sie ethische Bedenken dagegen haben.

Jagdgesetz
(c) Bergringfoto - fotolia.com
Eine vom Bundestag beschlossene Jagdrechts-Änderung, die einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachkam, ließ der Bundesrat am Freitag passieren.

Demnach können Eigentümer beantragen, dass auf ihrem Areal generell nicht gejagt werden darf. Dafür müssen sie den Austritt aus der Jagdgenossenschaft beantragen, der sie sonst bei Flächen von weniger als 75 Hektar angehören müssen.

Für die Entscheidung der zuständigen Behörde muss der Eigentümer seine ethischen Bedenken glaubhaft machen. Angehört werden sollen dann aber etwa auch Jagdpächter und Nachbarn. (dpa)
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