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01.11.2022 | 00:07 | Jagdgesetz 

Neue Jagdverordnung in Hessen: Nilgänse dürfen früher gejagt werden

Wiesbaden - Mit der neuen hessischen Jagdverordnung dürfen manche Tiere mehr und manche weniger gejagt werden.

Jagdverordnung
Neue Jagdverordnung: Nilgänse dürfen früher gejagt werden. (c) proplanta
Die Verordnung ist am Montag in Kraft getreten. «Die Jagdzeiten sind an die Wildbiologie der jeweiligen Arten angepasst worden. Arten, deren Vorkommen rückläufig ist, werden künftig besser geschützt», erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Montag in Wiesbaden.

Für die Türkentaube und fünf Möwenarten gilt nun eine ganzjährige Schonzeit. «Mit der ganzjährigen Schonzeit schützen wir diese bedrohten Vogelarten und damit die Artenvielfalt in Hessen», betonte die Ministerin. Feldhase und Stockenten dürfen nur so viel gejagt werden, wie es Zuwachs gibt.

Rebhühner dürfen nicht geschossen werde, wenn weniger als drei Paare pro 100 Hektar leben und der Zuwachs nicht mindestens 250 Prozent beträgt. Die Entwicklung der Wildtiere soll mit Hilfe eines Monitorings intensiv beobachtet werden.

Während die Jagd einiger Tierarten beschränkt wurde, um sie zu schützen, sollen andere Arten stärker bejagt werden, um den Bestand zu dezimieren. Das betrifft besonder invasive Arten wie Nilgänse. Sie dürfen nun bereits einen Monat früher - ab August - bejagt werden. Die Schießprüfungen für Jäger sind laut Ministerium anspruchsvoller geworden, «um Tierleid bei der Jagd zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl stehendes als auch flüchtiges Wild zielsicher getroffen wird», erklärte die Ministerin.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Hessen sieht die Regelung zwiespältig: «Für den BUND Hessen bleibt ein Widerspruch, wenn das Land Hessen Feldhasen und Rebhühner einerseits mit Artenschutzmaßnahmen fördert, dann aber im Herbst der Erfolg der Maßnahmen zumindest teilweise durch Bejagung abgeschöpft werden kann», kommentierte Naturschutzreferent Thomas Norgall.

Der Landesjagdverband Hessen zeigte sich mit der Neuregelung zufrieden und sieht nun wichtige Kernforderungen erfüllt. Gegen den ersten Entwurf hatte der Verband noch protestiert. Nun sei es unter anderem weiterhin möglich, Feldhasen zwischen Anfang Oktober und Ende Dezember zu jagen. Außerdem seien die Jagdzeiten für Rabenkrähen, Elstern sowie Nilgänse praxisgerecht erweitert worden.
dpa/lhe
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