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06.02.2013 | 08:27 | Jagdrechtssystem 
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DBV begrüßt Novelle des Bundesjagdgesetzes

Berlin - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in einer Erklärung zur geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes begrüßt, dass sich die Entwürfe eng an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) anlehnen und nicht darüber hinausgehen.

Jagdgesetzänderung
(c) proplanta
Positiv bewertete der DBV insbesondere, dass das System der Jagdgenossenschaften sowie das Reviersystem als bewährte Grundpfeiler des deutschen Jagdrechtes unangetastet bleiben sollen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 26. Juni 2012 in einem Urteil festgestellt, dass die im deutschen Jagdrechtssystem verankerte Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück zu gestatten, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Mit der jetzt vorgesehenen Änderung des Bundesjagdgesetzes soll das Urteil des Gerichtshofs in nationales Recht umgesetzt werden.

Konsequent sei zudem, dass dieser Antrag schriftlich und nur von einer natürlichen Person gestellt werden könne. Das DBV-Präsidium bekräftigt in seiner Erklärung die Auffassung, dass in einem entsprechenden Antragsverfahren zur Befriedung einer Fläche eine umfassende Abwägung der Interessen aller Beteiligten und Drittbetroffenen durch die zuständige Behörde zu erfolgen habe. Im Gesetzesentwurf fänden unter anderem der Schutz der Land- und Forstwirtschaft vor (übermäßigen) Wildschäden sowie der Schutz vor Tierseuchen ausdrücklich Berücksichtigung.

Wie auch der Bundesrat fordert das DBV-Präsidium in seiner Erklärung die Einführung von Fristenregelungen, die es der Jagdgenossenschaft ermöglicht, sich beispielsweise in Fällen des Eigentümerwechsels frühzeitig auf die neue Situation einzustellen. Das Vorhandensein befriedeter Flächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk habe starken Einfluss auf den Abschluss neuer Jagdpachtverträge und sollte daher frühestmöglich feststellbar sein.

Die vorgesehenen Regelungen zum Wildschadensersatz begrüßt das DBV-Präsidium. Der Eigentümer einer befriedeten Fläche sollte keinen Anspruch auf Wildschadensersatz gegenüber der Jagdgenossenschaft haben. Es sei jedoch noch zu regeln, dass der Verpächter befriedeter Flächen gegenüber dem Pächter zum Ersatz des entstehenden Wildschadens verpflichtet wird. Darüber hinaus ist die vorgesehen Regelung zu begrüßen, wonach Eigentümer befriedeter Flächen sich anteilig gemäß der Größe ihres Grundstückes am Wildschadensersatz beteiligen müssten. (dbv)
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Kommentare 
Klaus W. schrieb am 11.02.2013 10:21 Uhrzustimmen(168) widersprechen(159)
Versuchen wir also, " ein wenig Realismus" in die ganze Jagdmisere zu bringen. Die franz. Revolution hat das Feudalsystem abgeschafft indem das Jagdrecht wieder untrennbar mit dem Grundeigentum UND dem Grundeigentümer verbunden wurde. Ein neues Feudalsystem wurde geschaffen, indem die Grundeigentümer gezwungen wurden, ihr privates Grundeigentum mit dem Jagdrecht an die Mitglieder eines Freizeitvereins (Freizeitjäger) zu verpachten. Dieser Praxis wurde mit dem EGMR-Urteil und dem Urteil vom bayrischen Verwaltungsgericht ein Ende gesetzt. Ein Reviersystem (zusammenhängendes Grundeigentum) ist somit nicht mehr möglich und das künftige Jagdgeschehen muss sich diesen Urteilen anpassen, nicht umgekehrt. Der Grundeigentümer entscheidet in Zukunft selbst, ob er sein Grundeigentum mit dem Jagdrecht an die Freizeitjäger verpachten will oder nicht. Dies bedeutet kein Ende der Jagd, wohl aber ein Ende der unkontrollierbaren Freizeitjagd und "waidgerechter Tierquälerei" auf privatem und fremdem Eigentum und dem stimme ich voll und ganz zu! Die Menschenrechtskonvention/Urteile als "Unfug" zu bezeichnen, weil diese die Interessen eines Freizeitvereins tropedieren, zeigt eigentlich nur mit "wessen Geistes Kinder" wir es zu tun haben.
Mathias Kluge schrieb am 10.02.2013 11:01 Uhrzustimmen(97) widersprechen(96)
Interessant sind immer wieder die Schlagwörter der Freizeitjäger: Tradition (Steinzeit!), Passion, Wohl der Allgemeinheit, Verhinderung vopn Seuchen und Wildschäden, Regulierung des Wildtierbestandes usw. .Schlagwörter - kurz, bündig, inhaltslos weil die Fakten eine andere Sprache sprechen. - Werden die Menschenrechte zum Wohl der Allgemeinheit buchstäblich abgeschossen indem privates Grundeigentum zwangs-konfiskiert wird?Ja! Jedenfalls versucht die Jagdlobby - eine Gruppe von Menschen die sich das Wohl der Allgemeinheit auf die Fahne schreibt, aber selbst entscheidet was das Wohl der Allgemeinheit beinhaltet- mit allen Mitteln die Menschenrechte zu torpedieren!. - Wurden die Seuchen (Schweinepest, Tollwut) durch die Freizeitjagd eingedämmt? Nein! Dies wurde nachweislich mittels Impfungen erreicht. Die Freizeitjagd hat die Seuchenverbreitung begünstigt durch die Hetze von infizierten Tieren! - Wird der Wildtierbestand kleiner? Nein! Ganz im Gegenteil, die Population der für die Freizeitjäger finanziell interessanten Tiere geht nachweislich aufwärts. .- Nehmen die Wildschäden ab? Nein! Alle Jahre wieder... ! Wie H. Förster so schön schreibt: "... Wenig Realismus ist bei dieser Betrachtung unbedingt angebracht... ". Genau, aber bei den Freizeitjägern und dies hat wohl sehr viel mit "dem Unfug" (Zitat H.Förster) der Menschenrechte zu tun!
H. Förster schrieb am 09.02.2013 20:52 Uhrzustimmen(101) widersprechen(113)
Ich denke, es ist müßig an dieser Stelle eine ausholende Diskussion über Menschenrechte, Wildtierregulierung, Tierhaltung im Allgemeinen und globale Ökologie zu beginnen. Tatsache ist, dass ein Land wie z.B. Deutschland und Zentral-Europa weitestgehend aus Kulturlandschaften besteht. Um diese zu erhalten, zu entwickeln und zu nutzen ist es u.a. notwendig, Wildtieregullierung zu betreiben. Die Beweggründe des Einzelnen, dies auszuführen seien einmal dahin gestellt. Im Allgemeinen sind Land- und Waldbesitzer (im Übrigen auch Verkehrsteilnehmer) auf die ordentliche Arbeit der Jäger angewiesen. In einer vom Menschen unangetasteten Umwelt (übrigens war dies seit Menschengedenken niemals der Fall), würde hier sicher auf die eine oder andere Weise eine Selbstregulierung stattfinden. Sie werden mir Recht geben, dass wir davon in Deutschland nicht ausgehen können... Wildtiere, die zur Bejagung freigeben sind müssen im Interesse der Allgemeinheit bejagt werden. Im Übrigen war dies in der Steinzeit ebenso der Fall (allerdings nicht so stark reglementiert und ausgewogen wie es unsere Jagdgesetze heute verlangen). Wer die Jagt mit Tierquälerei gleichstellt, muss sich fragen lassen, wie er es mit der Nutztierhaltung hält? Nutztierhaltung ist in gleicherweise so viel oder wenig Mord wie das Bejagen der Wildtiere. - Sie erkennen, eine einseitige Betrachtung der Thematik ist nicht möglich, auch wenn dies noch so sehr erwünscht wird. Die Zusammenhänge sind komplex, und ein bloses Aussetzen oder Abschaffen der Jagd würde die Probleme erheblich verschärfen und in keiner Weise lösen - dazu müssten zu viele Räder zurückgedreht werden. Ein Wenig Realismus ist bei dieser Betrachtung unbedingt angebracht, und mit der grundsätzlichen Respektierung von Meschenrechten hat dies nun sicher nicht viel zu tun - welch ein Unfug...!
Frank Schlimbach schrieb am 09.02.2013 12:44 Uhrzustimmen(129) widersprechen(129)
Ein Kniefall vor der Jagdlobby, mehr nicht ! Hier mal ein paar Fakten: - Deutschland ist seit 2006 Tollwutfrei , die Wahrscheinlichkeit sich an einem Fuchsbandwurm anzustecken gehen gegen null. Es gibt KEINEN Grund einen Fuchs zu töten. - Jäger füttern die Wildtiere mit 100-300kg (!!!) Mais, Brot etc. pro Tier im Winter. Die hohe Wilddichte ist von den Jägern hausgemacht, den 95% der Population regelt sich durch Nahrungsmangel ( den die Jäger ja ausschalten ) und Krankheiten. - Jäger vergiften den Waldboden mit hochgiftiger Bleimunition ( es sind tausende Kilo pro Jahr ) - Jäger züchten flugunfähige Rebhühner um sie zum Spaß abzuschießen - Jäger ziehen Füchse an den Füßen aus dem Bau und werfen sie 10 Meter hoch in die Luft um darauf zu schießen ( Tontaubenschießen ) - Jäger erschießen 40.000 Hunde und 300.000 Katzen pro Jahr - Durch Jäger und Jagdwaffen werden jährlich im Schnitt 45 Menschen getötet Die Liste lässt sich beliebig verlänger..... www.abschaffung-der-jagd.de
Mathias Kluge schrieb am 08.02.2013 09:11 Uhrzustimmen(117) widersprechen(135)
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat - basierend auf das EGMR-Urteil Herrmann -dem ganzen Unfug der Jägerlobby und dem Bauernverband einen Riegel vorgeschoben. Was hat die Freizeitjagd mit ihrem Reviersystem bis dato erreicht? Komischerweise gibt es immer mehr - für den Freizeitjäger- interessante Tiere zum bejagen (Wildschweine, Reh, Hirsch, Muffelwild usw.), die Wildschäden nehmen nicht ab sondern zu. Das EGMR-Urteil hingegen bedeutet ein Ende der Freizeitjagd und der Tierquälerei, weil niemand gezwungen werden darf, sein Grundeigentum den Freizeitjägern zur Verfügung zu stellen und das ganze Jagdgeschehen sich dementsprechend ändern muss. Kein Wunder, dass die Jagd-Lobby die Menschenrechte ablehnt was nicht gerade für das Demokratieverständnis dieser Gruppe spricht.
Hermann Gampe, 97836 Bischbrunn schrieb am 08.02.2013 08:20 Uhrzustimmen(109) widersprechen(120)
Die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes zeigt, dass auch er nicht bereit ist, die Vorgaben des EUGH für Menschenrechte zu akzeptieren. Denn nach dem neuen Gesetzesentwurf zum deutschen Jagdrecht hat der private Grundeigentümer praktisch gesehen keinerlei Rechte, die Jagd auf seinem Grundstück zu unterbinden, weil er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Die Auflagen für das Ruhen der Jagd sind einfach inakzeptabel. Es ist ein weiterer Kniefall vor der Jagdlobby. Die Rechte eines Eigentümers werden dabei mit den Füßen getreten. Jagd ist Mord an Mitgeschöpfen und spricht Tieren das Recht auf Leben ab. Jagd ist ein blutiges Freizeithobby vieler Gutsituierter. Jagd führt nicht zu einem Ausgleich in der Natur, sondern verbreitet dort Angst und Schrecken und führt zu ökologischen Ungleichgewichten. Jagd tötet auch Haustiere, verletzt und tötet Menschen und bedroht Spaziergänger. Jagd ist Steinzeit! Also weg damit!
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