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28.06.2023 | 04:02 | Wolfsmanagement 

Schleswig-Holstein will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen - Schutzstatus bleibt

Kiel - Die Landesregierung nimmt den Wolf in Schleswig-Holstein ins Landesjagdrecht auf. Am Schutzstatus des Wolfes ändere sich damit aber nichts, betonte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) am Dienstag.

Wolfsmanagement
(c) chphotography86 - fotolia.com
Zuvor hatte das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. «Wir wollen damit sicherstellen, dass bei Vorliegen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung ein Wolf rechtssicher und in den bekannten jagdlichen Strukturen erlegt werden kann», sagte Schwarz. Der Umgang mit schwerverletzten Wölfen werde geregelt. Aus Tierschutzgründen werde Jagenden schnelleres Handeln ermöglicht.

«Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit», sagte Schwarz. Das Töten der streng geschützten Tiere sei nur unter Beachtung enger Kriterien möglich. «Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden kann, schaffen wir mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht endlich Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger im Land.»

Zukünftig sind außerdem Nachtsichtgeräte bei der Jagd nach sogenanntem Haarraubwild erlaubt. «Wir versprechen uns davon, dass die Effizienz in der Bejagung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria weiter gesteigert werden kann», sagte Schwarz. Über den Gesetzentwurf muss nun der Landtag beraten.

Nachdem der Wolf im Norden lange ausgestorben war, tauchte 2007 erstmals wieder einer im Land auf. Im Segeberger Forst ist Mitte Mai ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Fotofallen lichteten dort die Wölfin «GW2656f» mit deutlich sichtbarem Gesäuge ab. Zudem wurden im Sachsenwald und in der Region Kalübbe Wölfe als resident eingestuft. Das bedeutet, dass sich die Tiere dort mindestens ein halbes Jahr aufhalten.
dpa/lno
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