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26.06.2023 | 09:53 | Evaluierung des Waffenrechts 
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Waffenrecht: DJV fordert mehr Anstrengungen von der Bundesregierung

Berlin - Bei der Evaluierung des Waffenrechts hat der Deutsche Jagdverband (DJV) „deutlich mehr Anstrengungen“ von der Bundesregierung angemahnt.

Jagdwaffe
(c) proplanta
Der vom Bundesinnenministerium dafür erarbeitete und von ihm nun beantwortete Fragebogen sei „lückenhaft“ und könne für die vorgesehene Überprüfung zurückliegender Verschärfungen des Waffenrechts „nur ein erster Baustein“ sein, erklärte der DJV am vergangenen Freitag (23.06.) in Berlin. Zumal wichtige Inhalte fehlten, etwa Fragen zu erweiterten Markierungs- und Anzeigepflichten.

Um das Waffenrecht überhaupt effektiv überprüfen zu können, hält der Jagdverband detaillierte Statistiken zu Straftaten für unerlässlich. Bei schwerwiegenden Straftaten der vergangenen Jahre müsse der Einsatz illegaler Waffen ausführlich analysiert werden. Zudem sei in der Kriminalstatistik künftig generell nach legalen und illegalen Waffen zu unterscheiden. Wie der DJV klarstellte, lehnt er eine weitere Verschärfung des Waffenrechts strikt ab.

Nicht fehlende oder unzulängliche gesetzliche Regelungen seien das Problem, sondern deren mangelhafte Anwendung. Schließlich erneuerte der Verband seine Forderung nach einem „Waffengipfel“. Die Innenminister der Länder, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie Vollzugsbehörden und betroffene Verbände müssten für Fachgespräche an einen Tisch.
AgE
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Till Eugenspiegel schrieb am 26.06.2023 10:00 Uhrzustimmen(8) widersprechen(5)
Es ist politisch immer der Schnellschuss =
Verschärfung des Waffenrechts.
Jäger und Sportschützen immer an 1. Stelle.

Das Waffenrecht ist doch ein mittlerweile undurchschaubarer Gesetzessumpf geworden
und der wird immer weiter undurchsichtiger durch völlig fragwürdige Veränderungen.

Stand: 09.01.2023
- Innenministerin Faeser will das Waffenrecht verschärfen: Schreckschusspistolen
und Armbrüste
sollen künftig nur mit kleinem Waffenschein zu haben sein. -
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-waffenbesitz-101.html

Vor 20 Jahren
- Mit dem kleinen Waffenschein ist der Besitzer berechtigt, bestimmte Waffen zur Ausübung tatsächlicher Gewalt, auch außerhalb seiner Wohnung, seines umfriedeten Besitzes oder seiner Geschäftsräume, bei sich zu tragen.

- In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Amokläufen an deutschen Schulen und es wurde registriert, dass
Schreckschusswaffen
bei der Hälfte aller Straftaten zugegen waren.

Daraufhin wurde am 1. Oktober 2002
(Inkrafttreten am 1. April 2003)
das neue Waffengesetz (WaffG) eingeführt und der kleine Waffenschein kam hinzu. -
https://www.alle-schuetzenvereine.de/kleiner-waffenschein/

Und bei Armbrüsten und ... wieder völlig ignoriert,
es gibt ja die Schützen und die Jäger die man einschränken kann
um die Öffentlichkeit zu beruhigen.

06/2023
Mann schießt an Peiner Bahnhof mit Armbrust auf 22-Jährigen.
https://regionalheute.de/peine/mann-schiesst-an-peiner-bahnhof-mit-armbrust-auf-22-jaehrigen-peine-1687078760/

2022
https://www.rtl.de/cms/armbrustmoerder-erschoss-eltern-und-schwester-von-hinten-richter-schickt-henker-von-roevershagen-in-knast-5034359.html

2021
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/armbrust-prozess-urteil-100.html

https://www.focus.de/panorama/welt/traum-von-wiedergeburt-mit-k-o-tropfen-betaeubt-ermittler-verraten-details-der-armbrust-morde-in-passau_id_11024173.html

und weitere Fälle ...

Fakt:
" Was sagt das Waffengesetz zur Armbrust?
Ist eine Armbrust legal in Deutschland zu erwerben?
Gemäß Waffengesetz ist das wie bei einem Bogen der Fall.
Der Gebrauch einer Armbrust wird im Waffengesetz (WaffG) geregelt.
Aus Anlage 1
geht hervor, dass Armbrüste Schusswaffen gleichgestellt sind, da sie feste Körper verschießen.
Ihre Antriebskraft, die mittels einer Sperrvorrichtung gespeichert werden kann, wird dabei durch Muskelkraft eingebracht.

Anlage 2
benennt Armbrüste als Waffen, deren Erwerb und Besitz keiner Erlaubnis bedürfen.
Dementsprechend ist für eine Armbrust kein
(kleiner) Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte nötig.
Das bedeutet allerdings auch, dass Sie die Waffe erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres kaufen dürfen –
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/armbrust/
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