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15.06.2013 | 11:02 | Herkunftskennzeichnung 

Frisches Fleisch soll verpflichtend gekennzeichnet werden

Göttingen - EU-Herkunftskennzeichnung für frisches Fleisch: Uni Göttingen empfiehlt verpflichtende Kennzeichnung auf allen Stufen der Produktion – aber ohne Zwang zur Warentrennung.

Frischfleisch
(c) proplanta
In Bezugnahme auf die EU(VO) 1169/2011, in der eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für unverarbeitetes Schweine-, Geflügel- und Schaf- sowie Ziegenfleisch zur Verbraucherinformation vorgesehen ist, legt die Universität Göttingen eine Stellungnahme sowie einen Legislativvorschlag zur Umsetzung dieser Forderungen vor.

Da ein großer Teil der Verbraucher umfassende Informationen über die Herkunft von Frischfleisch wünscht, eine genaue Kennzeichnung des Herkunftsortes über alle Stufen der Wertschöpfungskette (d.h. am Bsp. Schwein Ferkelherkunft, Mast und Schlachtung / Zerlegung) jedoch den derzeitigen Stand der Technik in vielen Schlachthöfen übersteigt, ist ein System zu wählen, welches Verbrauchern mit Herkunftspräferenzen diese Informationen bietet, preisorientierten Verbrauchern jedoch keine Mehrkosten aufbürdet.

Außerdem muss das System für die Unternehmen im Markt umsetzbar bleiben. Daher sollte in einer Kennzeichnungsverpflichtung auch die Möglichkeit zur Deklaration unbekannter Herkünfte oder gemischter Herkunftsangaben, d.h. Rohstoffe aus verschiedenen Ländern, möglich sein.

In der EU(VO) 1169/2011 über die Information der Verbraucher bei Lebensmitteln ist eine verpflichtende Kennzeichnung des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes für unverarbeitetes Schweine-, Geflügel- und Schaf- sowie Ziegenfleisch ab Dezember 2014 vorgesehen, da die Herkunft des Fleisches aus Sicht der Kommission ein zentrales Kaufkriterium der Verbraucher ist. Dabei sind die Details der Kennzeichnungsverpflichtung zunächst offen gelassen worden. Fleischartenspezifisch unterschiedliche Regelungen sind möglich. In der heute veröffentlichten Stellungnahme werden Vorschläge zur Ausgestaltung der notwendigen EU-Verordnung gemacht.


Kennzeichnungspräferenzen in Bezug auf die Supply Chain

Bei der Umsetzung einer verpflichtenden EU-Herkunftskennzeichnung für Fleisch sollten alle wesentlichen Produktionsschritte der Supply Chain in einer leicht verständlichen Form erfasst werden. Eine alleinige Kennzeichnung der letzten Produktionsstufe genügt zur Ver-braucherinformation nicht, da v.a. Konsumenten mit Herkunftspräferenzen differenziertere Informationen verlangen.


Detaillierungsgrad der räumlichen Zuordnung

Mögliche Optionen einer Kennzeichnung reichen von einer Darlegung, dass der Produzent selber die Herkunft seiner Rohwaren nicht vollständig kennt (dies ist bei internationalen Warenströmen keine Seltenheit), bis zu einer hoch aufgelösten räumlichen Zuordnung (lokale Produktion).

Ein Herkunftskennzeichnungssystem, das Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen zur Rückverfolgbarkeit und Warentrennung verpflichtet, verursacht beim heutigen Stand der Technik hohe Mehrkosten bei einem größeren Teil der Anbieter. Wichtig für diese Unternehmen ist deshalb die Zulassung unbekannter Herkünfte und Misch-Chargen, in denen die Herkunftsangabe auf mehrere Regionen bezogen ist. Konzepte zur konsequenten Rückverfolgbarkeit im Betrieb und über die Kette sind informationstechnisch entwickelt und werden von einzelnen Unternehmen eingesetzt, sollten aber erst nach einer längeren Übergangszeit verpflichtend gemacht werden.


Legislativvorschlag

Vor dem Hintergrund, dass eine Kennzeichnungsregelung möglichst geringe Kosten verursachen und gleichzeitig für den Verbraucher verständlich sein sollte, sollten sich die Herkunftsangaben auf definierte Gebietskörperschaften beziehen, um den bürokratischen Aufwand überschaubar zu halten.

Der folgende Vorschlag wurde beispielhaft für die Kennzeichnung von Schweinefleisch erarbeitet. Die Kennzeichnung sollte die Stufen Ferkelgeburt, Mast, Schlachtung und Verarbeitung umfassen. Eine klare sprachliche Formulierung sollte vorgegeben werden und die Gestaltung für alle Fleischarten gleich sein. Die Rindfleischetikettierung wäre entsprechend anzupassen.

Das System ermöglicht es Unternehmen ohne Warentrennung zu arbeiten, da Mischungen verschiedener Herkünfte erlaubt und eine Deklaration der unbekannten Herkunft möglich sind.

Unternehmen mit nationalen oder regionalen Produktionsströmen steht ein klares Herkunftskennzeichnungssystem zur Differenzierung zur Verfügung, das den Interessen anspruchsvoller Verbraucher gerecht wird.

Zur besseren Verständlichkeit wird eine verbale Umsetzung in Kombination mit einem Logo vorgeschlagen. Außerdem sollte die EU in einer intensiven Informationskampagne den Aussagegehalt der Kennzeichnung bekannt machen.

Ein Prüfsystem zur risikoorientierten Überwachung ist im System vorzusehen, um Betrug zu vermeiden.

Eine obligatorische Rückverfolgbarkeits- und Warentrennungsverpflichtung von der Stufe der Schlachtung bis auf die Stufe der Ferkelproduktion ist nur bei einer längeren Übergangszeit eine zumutbare Anforderung im Sinne eines modernen Qualitätssicherungssystems und nicht primär Aufgabe der Verbraucherinformation. (PD)
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