So sollen aussagekräftige und repräsentative Studienergebnisse für Honigbienen ermöglicht werden.
Das
BVL wies darauf hin, dass für die Genehmigung von Zusatzstoffen besondere Datenanforderungen gelten würden, wenn sie für eine Mischung mit Insektiziden vorgesehen seien. Es sei dann nicht auszuschließen, dass der Zusatzstoff einen Einfluss auf die Wirkung der insektiziden Mischungspartner nehmen könne, zum Beispiel durch oberflächenaktive Bestandteile. In diesem Fall müsse der Antragsteller Studien mit Honigbienen vorlegen. Ausgenommen hiervon seien beantragte
Zusatzstoffe, die zur
Beizung von Saatgut verwendet würden.
Zu den Punkten, die laut BVL zu berücksichtigen sind, gehören unter anderem, dass die akute Exposition von adulten Honigbienen unter Laborbedingungen unter Verwendung der Richtlinien Nummer 213 und 214 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (
OECD) zu ermitteln und die Studien unter Anwendung der Guten Laborpraxis (GLP) durchzuführen sind. Getestet werden sollten der Zusatzstoff, drei
Insektizide unterschiedlicher Wirkstoffgruppen und die jeweilige Insektizid-Zusatzstoff-Kombination. Dabei sollten Kombinationen von Dose-Response Tests zur Bestimmung der LD50-Werte durchgeführt werden, so das BVL.
Der Zusatzstoff sollte nur mit einer Konzentration getestet werden, die der maximalen praxisüblichen Aufwandmenge in Verbindung mit der niedrigsten zulässigen Wasseraufwandmenge entspreche.