Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00; auch vertrieben als Danjiri, 005655-60) die Anwendung zusammen mit Netzmitteln untersagt, damit der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffs Acetamiprid in Honig eingehalten werden kann.
Archiv »
Dresden - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) nach Artikel 51 erneut erweitert.
Archiv »
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) wurde nach Artikel 51 erweitert.
Archiv »
Karlsruhe - Die Walnussfruchtfliege tritt im Gebiet bisher noch nicht an allen Standorten auf. In Walnussbeständen sollten zur Befallskontrolle spätestens jetzt Gelbtafeln aufgehängt werden.
Archiv »
Mit dem jetzt ergangenen Bescheid der Zulassungsbehörden wurde für die Saison 2009 eine wichtige Lücke in der Erzeugung von hochwertigen Qualitätskirschen geschlossen: Mospilan SG, das breit wirksame Insektizid auf Basis von Acetamiprid, ist in der laufenden Saison erneut zum Einsatz gegen die Kirschfruchtfliege genehmigt worden.
Archiv »
Mospilan SG ist für 2 Anwendungen im Abstand von 8 - 14 Tagen zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkischen nach §11 PflSchG ab dem 02.Mai 2008 für 120 Tage genehmigt.
Archiv »