Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmen, dürfen hier in Verkehr gebracht werden, wenn sie über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen.
Archiv »
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt in einer Meldung mit, dass künftig die Abgabe von Profi-Pflanzenschutzmitteln nur noch gegen Vorlage des Sachkundenachweises erfolgen darf.
Archiv »