Bonn - Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022, daran erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV).
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Bonn - Auch in diesem Jahr müssen die Landwirte bis zum 30. Juni ihre Nachbauerklärung abgegeben haben. Für das Anbaujahr 2021/22 werden in Kürze wieder die entsprechenden Unterlagen verschickt.
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Bonn - Am 30.06.2021 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2020 / Frühjahr 2021, daran erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV).
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Berlin - Die Bundesregierung unterstützt die Forderung nach einem uneingeschränkten Recht auf freien Nachbau von Saatgut nicht.
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