Bonn - Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022, daran erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV).
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Bonn - Auch in diesem Jahr müssen die Landwirte bis zum 30. Juni ihre Nachbauerklärung abgegeben haben. Für das Anbaujahr 2021/22 werden in Kürze wieder die entsprechenden Unterlagen verschickt.
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Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die landwirtschaftlichen Betriebe, die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14.6.2013 einzureichen.
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Bonn - Ende April beginnt der Versand der Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2010/Frühjahr 2011 durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV).
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