Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verfügt (§9 Pflanzenschutzgesetz). Das Pflanzenschutzgesetz sieht nur wenige Ausnahmen vor.
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Karlsruhe - Bald zählt der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz nur noch im Scheckkartenformat. Aufgrund gesetzlicher Anforderungen haben sich in der Pflanzenschutzpraxis grundlegende Neuerungen ergeben. Haus- und Kleingärtner sind von diesen neuen Regelungen ausgenommen.
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Westerstede - Der Bundesverband der Deutschen Lehranstalten für Agrartechnik (DEULA) hat davor gewarnt, die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verfallen zu lassen.
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