„Wir haben durchgesetzt, dass Rentenansprüche auch dann erhalten bleiben, wenn der Betrieb über das 65. Lebensjahr hinaus vom Ehepartner weiterbewirtschaftet wird“, erklärten die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion, Ursula Schulte und Waltraud Wolff, nach der abschließenden Beratung der Novelle gestern im Ernährungsausschuss sowie im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Somit könne man endlich „von einer eigenständigen Absicherung der Bäuerinnen sprechen“.
Den SPD-Politikerinnen zufolge trägt der Kompromiss auch in anderen Punkten die Handschrift ihrer Partei. Dies gelte für die Erhöhung der rentenunschädlichen Rückbehaltsfläche ebenso wie für die mit den Zuschlägen bei späterem Rentenbezug einhergehende stärkere Anpassung der Alterssicherung an das allgemeine Rentensystem und die erweiterte Möglichkeit der Abgabe in ein Gemeinschaftsunternehmen. Die
SPD formuliere damit „eine moderne
Agrarpolitik, verbunden mit einer innovativen Sozialpolitik“. Notwendig bleibe aber, die Auswirkungen der getroffenen Regelungen auf die Landwirte in ein paar Jahren zu überprüfen.
Scharfe Kritik äußerte hingegen der agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff. Für ihn ist der
Gesetzentwurf „der komplizierte Versuch, die Hofabgabeklausel beizubehalten und gleichzeitig wirkungslos zu machen“, anstatt sie aus dem Gesetz zu streichen, wie von den Bündnisgrünen schon lange gefordert.