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29.05.2023 | 12:52 | 100-Millionen-Euro-Hilfspaket 

Ungarn blockiert weiterhin die Annahme

Brüssel - Der ungarischen Regierung fällt es offenbar schwer, sich an Verabredungen auf EU-Ebene zu halten.

Hilfsgelder
Budapest hat die Handelsbeschränkungen gegenüber der Ukraine noch immer nicht aufgehoben - Kommission will daher das Hilfspaket an fünf EU-Staaten nicht zur Entscheidung vorlegen - Polen sowie Bulgarien und die Slowakei sind der Vereinbarung nachgekommen - Andere EU-Länder fordern Überprüfung der Handelsschutzmaßnahmen. (c) proplanta
Anders als mit der Europäischen Kommission vereinbart, hat die Fidesz-Regierung in Budapest die unrechtmäßig erlassenen Handelsbeschränkungen für ukrainische Agrarlieferungen immer noch nicht aufgehoben. Solange dies aber nicht geschieht, wird die Brüsseler Behörde das geplante Hilfspaket über insgesamt 100 Mio Euro aus der Agrarreserve für die Landwirte in Polen, der Slowakei, Ungarn sowie Rumänien und Bulgarien den EU-Mitgliedstaaten nicht zur Abstimmung vorlegen.

Dem Vernehmen nach soll die Kommission dies am Montag vergangener Woche (22.5.) im Sonderausschuss für Landwirtschaft (SAL) klargestellt haben. Ähnlich hatten sich zuvor bereits Kommissionkreise gegenüber AGRA-EUROPE geäußert. Die vor mittlerweile fast vier Wochen von der EU-Kommission zugesagten Hilfen sind bekanntlich in einem „quid pro quo“ an die Bedingung geknüpft, dass sämtliche von den betroffenen Mitgliedsländern erlassenen Importbeschränkungen aufgehoben werden.

Laut dem Direktor in der Generaldirektion für Landwirtschaft (DG AGRI), Pierre Bascou, wird das Gesamtpaket dem Ausschuss der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) erst dann zur Entscheidung vorgelegt. Dabei warten die Landwirte in den betroffenen Ländern dringend auf die Brüsseler Hilfen, mit denen ihnen die Erlöseinbußen aufgrund der umfangreichen ukrainischen Agrarimporte zumindest in Teilen ausgeglichen werden sollen.

Klarer Verstoß gegen EU-Recht



Anders als Ungarn sind Polen, Bulgarien und zuletzt auch die Slowakei der Vereinbarung nachgekommen. Rumänien hatte als einziges der fünf EU-Länder die Agrareinfuhren aus der Ukraine nicht blockiert. Hierzu ist ohnehin ausschließlich die Brüsseler Kommission berechtigt. Insofern stellten die Handelsbeschränkungen der osteuropäischen Länder einen klaren Verstoß gegen EU-Recht dar.

Teil der Gesamteinigung ist es zudem, dass die Kommission seit dem 2. Mai für ukrainischen Weizen, Mais sowie Raps- und Sonnenblumensaat nur noch den Transit durch die fünf betreffenden EU-Länder erlaubt. Dies hatte zuletzt bei 13 anderen EU-Staaten, darunter auch Deutschland, für Irritationen gesorgt.

Sie wandten sich mit einem Brief an die Kommission und warnten unter anderem vor einer Beeinträchtigung des EU-Binnenmarktes. Indes soll sich eine Reihe von Mitgliedstaaten im SAL erneut über die negativen Auswirkungen der ukrainischen Agrarimporte beklagt haben.

Die Preise seien niedrig und die Lager voll. Dementsprechend drängten mehrere Ländervertreter darauf, auch Beschränkungen für den Import von Wein, Milchprodukten, Geflügel, Obst und Zucker aus der Ukraine zu erlassen. Bascou habe die betroffenen Länder dazu gedrängt, verlässliche Daten über die Marktlage zu präsentieren, berichteten Teilnehmer.
AgE
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