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16.02.2022 | 14:20 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Düngung: Nmin-Proben bringen deutliche Vorteile!

Karlsruhe - Das Ziehen von eigenen Nmin-Proben hat einige Vorteile. „Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung, und auch die Verpflichtung der Betriebsleiter zur jährlichen Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden sind dadurch erfüllt.“.

Bodenprobe
(c) proplanta
So informiert die renommierte Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen mit dem Hinweis, dass alternativ die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden müssen.

Zwingend zu beachten gilt es auch, dass in den „Roten Gebieten“ für jede Bewirtschaftungseinheit eine eigene Nmin-Probe vorliegen muss. In Wasserschutzgebieten müssen auf Schlägen über 10 ar Größe Proben vorliegen auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung und über 1,4 GV/ha LF, sowie auf Schlägen nach Kartoffeln und Vorfrüchten mit N-reichen Ernterückständen (z.B. Raps, Zuckerrüben, u.a.). Zu Mais ist die späte Nmin-Methode im 4-6 Blattstadium vorgeschrieben.

Der Zeitpunkt der Probenahme sollte etwa 14 Tage vor der geplanten Düngungsmaßnahme liegen. Die notwendigen Bohrstöcke und Styroporkisten können nach telefonischer Rücksprache beim Lagerhaus BAG-Franken in Buchen abgeholt werden.

Für die Wirtschaftsdüngeruntersuchung gilt folgendes:
  • In Problemgebieten muss bei Betrieben mit mehr als 10 GV mindestens alle 3 Jahre eine Gülleanalyse zumindest auf den Gesamt- und Ammoniumstickstoffgehalt vorliegen, am besten jetzt, bevor die Hauptdüngung beginnt
  • In eutrophierten und in roten Gebieten muss jährlich für jeden Wirtschaftsdünger mit mehr als 500 kg N-Anfall (also auch Festmist) eine Untersuchung auf N-Gesamt, Ammonium und Phosphat eine Analyse durchgeführt werden.
  • Vor der Probenahme sollte die Gülle gut aufgerührt sein, um möglichst repräsentative, durchschnittliche Nährstoffgehalte zu erhalten.
Aktuelles im Pflanzenbau und Pflanzenschutz:

Wir bieten eine zweite, inhaltsgleiche Online-Fortbildung am 22.02.2022 um 19:30 Uhr an. Hierzu muss im Vorfeld eine Registrierung unter folgenden Link erfolgen:

https://neckar-odenwald-kreis.webex.com/webappng/sites/neckar-odenwald-kreis/meeting/info/87348288bc9f4433a184c1f09ef49798?isPopupRegisterView=true

Der eigentliche Zugangslink wird dann einige Tage vor der Veranstaltung verschickt.

(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.02.2022)
LTZ Augustenberg
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