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05.09.2022 | 09:41 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes einhalten

Karlsruhe - Der renommierte, amtliche Pflanzschutzberater T. Kielmann vom Landwirtschaftsamt in Göppingen erinnert daran, dass in allen Landschaftsschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebieten die Grundsätze des Landes zum integrierten Pflanzenschutz (IPS+) eingehalten werden müssen und gibt wertvolle Hinweise dazu, wie diese Grundsätze in der Fläche umgesetzt werden können.

Pflanzenschutz
(c) proplanta
Bei diesen zusätzlichen landesspezifischen Vorgaben handelt es sich um Konkretisierungen der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes nach EU-Vorgaben.

Auf Basis von acht Grundsätzen haben Arbeitsgruppen der Landwirtschaftsverwaltung konkrete Maßnahmen für die Sektoren Acker-, Obst-, Wein-, Hopfen- und Gemüsebau beschrieben, die die landwirtschaftliche Praxis als zusätzliche landesspezifische Vorgaben in den genannten Schutzgebieten in Baden-Württemberg umsetzen muss. Die Umsetzung ist von den Betrieben zu dokumentieren und wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts kontrolliert.

Für die genannten Kulturen gibt es Pflichtmaßnahmen, die für die Betriebe auf allen Flächen in den Schutzgebieten verbindlich sind. Zusätzlich ist je Kultur und Sektor eine Wahlmaßnahme einzuhalten. Die Pflicht- und Wahlmaßnahmen werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Die Pflicht- und Wahlmaßnahmen für den Acker-, Obst- und Hopfenbau sind nun auf den Online-Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg eingestellt:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

Die erforderlichen Maßnahmenblätter für in den Schutzgebieten angebaute Kulturen können heruntergeladen und zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zur Pflanzenschutzmittelanwendung hinzugefügt werden. Bei Erfüllung von Vorgaben können diese auf den Blättern abgehakt und gegebenenfalls durch zusätzliche Hinweise (z.B. Warndienstinformationen, Gelbschalenfänge, Fotos) oder andere Nachweise ergänzt werden. Die entsprechenden Unterlagen sind 3 Jahre aufzubewahren!

Praxistipps: Jetzt aktuell bedeutet das konkret, dass im Raps Gelbschalen aufgestellt und Schneckenfolie (kann auch ein Sack oder Holzbrett sein) ausgelegt wird. Bis 2 ha Raps 1 Gelbschale, bis 10 ha 2 Gelbschalen und dann für jede weitere angefangene 10 ha 1 weitere Gelbschale. Die Fänge müssen dann z.B. in der PS-Dokumentation aufgeschrieben werden.

- Es muss der amtliche Warndienst und/oder ein Prognosemodell wie z.B. ISIP genutzt werden.

- Für die Fruchtfolge gilt beispielsweise, dass Mais oder Wintergetreide in nur 2 von 3 Jahren angebaut werden darf.

- Ebenso ist die mechanische Regulierung des Maiszünslers Pflicht, sprich das Mulchen der Maisstoppel.

- Nach der Getreide- und Rapsernte soll auflaufender Raps, Getreide und Unkräuter statt durch ein Herbizid, durch eine Bodenbearbeitung (z.B. Schälpflug, Scheibenegge, Schälfräse, flachschneidender Grubber, Pflug, Grubber) mechanisch reguliert werden. Ausnahmen in Wasserschutzgebieten und auf erosionsgefährdenden Flächen sowie bei einer hohen Dichte an Wurzelunkräutern sind aber möglich. Dokumentieren!

(Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 30.08.2022)
LTZ Augustenberg
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