Registrierung für Schweinehalter bis 6. Juli 2018 möglich - Schweinehalter, die Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und/oder Mast betreiben, können sich registrieren. (c) proplanta
Bis zum 6. Juli 2018 können sich
Schweinehalter, die Sauenhaltung,
Ferkelaufzucht und/oder Mast betreiben, über einen Bündler registrieren lassen.
Einen entsprechenden Bündler können die Landwirte aus einer von der
Initiative Tierwohl auf ihrer Webseite (www.initiative-tierwohl.de) veröffentlichten Liste auswählen und ab sofort kontaktieren. Zur Registrierung sind auch
Betriebe zugelassen, die in der Vergangenheit abgemeldet oder ausgeschieden sind.
Jeder
Tierhalter kann einen Starttermin für die Teilnahme an der Initiative
Tierwohl zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 28. Februar 2019 frei wählen. Zu diesem Termin müssen zwingend alle Grundanforderungen und Wahlkriterien erfüllt sein.
Die Umsetzung von Grundanforderungen und Wahlkriterien wird zum Start und dann jeweils mindestens zweimal pro Jahr durch Audits überprüft. Verstöße führen zum Ausschluss aus der Initiative Tierwohl, Tierwohlentgelte müssen dann gegebenenfalls zurückerstattet werden.
Weder der von den Tierhaltern gewählte Starttermin noch der Zeitpunkt der Registrierung entscheidet über die Reihenfolge der Aufnahme in die Initiative Tierwohl. Sollten sich mehr Betriebe registrieren als Budget zur Verfügung steht, wird nach dem Zufallsprinzip entschieden.
„Wir freuen uns, dass wir weiteren engagierten Schweinehaltern die Teilnahme an unserem Programm ermöglichen können“, kommentiert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl.
„Bereits jetzt machen über 6.200 Tierhalter mit – darunter über 4.000 schweinehaltende Betriebe. Es ist ein starkes Signal, wenn jetzt weitere Betriebe aufgenommen werden können. Die Initiative Tierwohl wächst weiter, und wir verfolgen weiter konsequent den Ansatz, ein Angebot für möglichst viele Tierhalter zu geben.“
Die Bestätigung über die Zulassung zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl werden die Tierhalter im August erhalten. Danach können sie die Teilnahme bis zum gewählten Umsetzungsstart vorbereiten. Die Laufzeit für die Teilnahme endet spätestens mit dem 30.06.2021.