Schwerin - Mit dem 31. Januar 2018 endete die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist zum Ausbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln.
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Oldenburg - Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat auf Antragsstellung für alle Regionen zwischen Ems und Elbe die Güllesperrfrist um zwei Wochen vorverlegt.
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Jena - Nachdem die angekündigte Novelle der Düngeverordnung noch nicht in Kraft getreten ist, gelten nach wie vor die Regelungen der Düngeverordnung in der Fassung vom 27.02.2007. Demnach beginnt die so genannte Güllesperrfrist auf Ackerland am 1. November, auf dem Grünland am 15. November und endet jeweils am 31. Januar.
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Jena - Nachdem die angekündigte Novelle der Düngeverordnung noch nicht in Kraft getreten ist, gelten nach wie vor die Regelungen der Düngeverordnung in der Fassung vom 27.02.2007. Demnach beginnt die so genannte Gülle-Sperrfrist auf Ackerland am 1. November, auf dem Grünland am 15. November und endet jeweils am 31. Januar.
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Karlsruhe - Die bisherig gültige Düngeverordnung ist immer noch aktuell, denn die vorgesehene, neue Düngeverordnung ist bisher noch nicht verabschiedet.
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Hannover - Die für die Wintermonate geltende Ausbringungssperre für Gülle, Gärreste, Jauche und Geflügelkot, aber auch für stickstoffhaltige Mineraldünger und viele Klärschlämme, kann in Niedersachsen auf Antrag um zwei Wochen nach vorne verschoben werden.
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Oldenburg - Bald gilt für Landwirte wieder die sogenannte Güllesperrfrist. Da die Pflanzen in den Wintermonaten keinen Stickstoff aufnehmen können, dürfen in dieser Zeit keine stickstoffhaltigen Dünger auf den Feldern ausgebracht werden.Archiv »
Jena - Die so genannte Güllesperrfrist beginnt auf Ackerland am 1. November, auf dem Grünland am 15. November und endet jeweils am 31. Januar. Archiv »
Oldenburg - Die sogenannte Güllesperrfrist beginnt für Ackerland am 1. November und für Grünland am 15. November 2012 und endet in beiden Fällen am 1. Januar 2013.
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