Oftmals können die Bedenken der Anwohner damit ausgeräumt werden – doch das passiert auf dem Rücken der Bauern.
Um die Kabel zu verlegen, müssen breite Gräben auf Feldern und Wiesen gegraben werden. Und die Bauern müssen befürchten, dass auch nach den Bauarbeiten immense Beeinträchtigungen mit der Verlegung der Erdkabel verbunden sind. Unter anderem durch die von einer Erdverkabelung ausgehende Erwärmung des Bodens ist mit erhöhten Verdunstungs- und Austrocknungsraten zu rechnen.
Im Normalbetrieb erwärmt sich das Erdkabel laut FH Kiel um circa 35 Grad, bei voller Auslastung sind es zwischen 50 und 60 Grad. Die Temperaturerhöhung an der Erdoberfläche um ein bis drei Grad.
„Manche mögen’s heiß – aber unsere Pflanzen auf den Feldern und Wiesen gehören definitiv nicht dazu“, sagt Georg Wimmer, stellvertretender Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. Die möglichen Folgen: Bodenaustrocknung, Veränderung des Grundwasserspiegels, höhere Verdunstungsraten und Ertragsverluste.
„Daraus ergeben sich nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft erhebliche Beeinträchtigungen auf landwirtschaftlichen Flächen“, sagt Wimmer. „Eine forstwirtschaftliche Nutzung wird sogar gänzlich unmöglich, da die Trasse frei von Bäumen gehalten werden muss.“
Im Vergleich zur Freileitung sind bei einer Erdverkabelung im Höchstspannungsbereich damit erhebliche Eingriffe in den Boden und seine Struktur zu erwarten und die Eingriffe in das Eigentum sowie die Nutzung damit noch gravierender. „Aufgrund des immensen Eingriffs wird Erdverkabelung kritisch gesehen. Sie muss die Ausnahme bleiben und darf nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer passieren“, fordert Wimmer.
Um die Auswirkungen beim Bau von Erdkabeln so gering wie möglich zu halten, fordert der
Bauernverband außerdem ein umfassendes Bodenschutzkonzept und eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen, unter dessen fachlicher Leitung die Arbeiten durchzuführen sind (z. B. Baustopp bei schlechter Witterung, Baumatten, etc.). Dabei sollte der Sachverständige von neutraler Seite zum Beispiel durch die Regierung beauftragt werden.
Die bisherige einmalige Dienstbarkeitsentschädigung im Rahmen des Enteignungsrechtes muss bei der Verlegung von Erdkabeln durch eine wiederkehrende angemessene Vergütung für die dauerhafte Belastung und Mitbenutzung der Grundstücke ergänzt werden. „Während der Staat den Netzbetreibern dauerhaft attraktive Renditen und den Kommunen ohne Eigentumsbezug zusätzliche Zahlungen zusichert, werden die Eigentümer der Flächen bisher mit einer Einmalzahlung abgespeist“, kritisiert Wimmer.
Der Netzbetreiber Tennet erweckt bei den derzeit stattfindenden Info-Veranstaltungen den Eindruck, dass bereits Verhandlungen zu Rahmenvereinbarungen mit dem Bayerischen Bauernverband geführt werden. Der BBV weist ausdrücklich darauf hin, dass bisher keine Verhandlungen geführt wurden. Der BBV verlangt, dass die berechtigten Kritikpunkte und Anliegen der Grundeigentümer und Bewirtschafter aufgegriffen und ernst genommen werden müssen.