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11.02.2021 | 14:49 | Rinderhaltung 

Ausstieg aus Rinder-Anbindehaltung gefordert

München - Bei einer Anhörung im bayerischen Landtag haben mehrere Experten die in Bayern verbreitete Anbindehaltung von Rindern kritisiert.

Rinderhaltung
Experten fordern Ausstieg aus Rinder-Anbindehaltung in Bayern. (c) proplanta
Mit der im Tierschutzgesetz vorgegebenen verhaltensgerechten Unterbringung habe «das eigentlich nichts zu tun», sagte Tierschutz-Professor Michael Erhard von der Ludwig-Maximilians-Universität in München am Donnerstag in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Landwirtschaft und Umwelt.

Auch die Leiterin der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbunds, Esther Müller, sprach sich gegen Anbindehaltung aus. Tierhaltungs-Professorin Ute Knierim von der Universität Kassel bezeichnete sie als «besondere Herausforderung» in Bayern.

Rund die Hälfte der Rinderhalter im Freistaat würden ihre Tiere zumindest zeitweise angebunden halten, sagte Erhard. «Da würde ich mir wünschen, dass irgendwann mal ein festes Datum genannt wird, bis wann wir das Haltungssystem umstellen.»

Der Ehrenvorsitzende des Bundes Deutscher Milchviehhalter (BDM), Romuald Schaber, bezeichnete die Anbindehaltung von Rindern als «Auslaufmodell». Auch in Kombination mit Weidegang sei sie nur eine Übergangslösung. Der BDM habe sich für eine klare Zeitschiene zum Ausstieg ausgesprochen, sagte Schaber. Bisher sei das «leider nicht geschehen».

Der Bayerische Bauernverband hatte sich zuletzt gegen ein Verbot der Anbindehaltung ausgesprochen. Dies würde die Existenz kleiner Familienbetriebe gefährden.
dpa/lby
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Kommentare 
maximilian schrieb am 23.02.2021 16:01 Uhrzustimmen(5) widersprechen(3)
Hobbytierhalter erhalten keine Subventionen aus Steuermitteln.
Die Rechtswidrigkeit der länger andauernden Anbindehaltung von Rindern ist systemimmanent.
Mit dem Finger auf andere zeigen löst das Problem der Tierquälerei in der länger anhaltenden Anbindehaltung keineswegs.
Betriebsgröße und Alter der Tierhalter sind kein Maßstab für die Beurteilung von Tierhaltungen nach dem Tierschutzgesetz.
Als Maßstab, der anzulegen ist, sind § 1 Satz 2 und § 2 Nr. 1 und 2 TierSchG heranzuziehen.
Als Entscheidungshilfe dienen die Niedersächsischen Leitlinien für die Rinderhaltung, die auch in Bayern anerkannt sind.
Da wir ohnehin einen Milchüberschuss produzieren, ist ein Schließen der ohnehin tierschutzwidrigen Haltungen von Milchkühen doch nur naheliegend. Die Milchindustrie hält natürlich dagegen, weil sie auch weiterhin den Rohstoff Milch billig und in der Nähe der Molkereien haben will. Daher hat die bayerische Milchindustrie zusammen mit dem BBV K.d.ö.R. das Kombiprogramm ausgeheckt. Aber auch 90 oder 120 Tage Bewegung für 2 Stunden pro Tag sind nicht rechtskonform.
deereblau schrieb am 11.02.2021 19:08 Uhrzustimmen(26) widersprechen(6)
an maximilian,wenn scho der tierschutz in der nutztierhaltung von ihnen so vehement gevordert wird,warum nehmen sie sich nicht die hobby tierhalter vor ,da siht es teilweise viel schlimmer aus,aber da können sie ja keine stimmung machen!!!
deereblau schrieb am 11.02.2021 18:51 Uhrzustimmen(46) widersprechen(8)
70% der milchviehhalter die jetzt noch anbindehaltung betreiben sellen bei einem vebot die viehhaltung ganz ein!!und das sind viele kleinbetriebe,vorallem auch ältere betriebsleiter.
maximilian schrieb am 11.02.2021 16:24 Uhrzustimmen(15) widersprechen(45)
Die Haltung der Apparatschiks des BBV K.d.ö.R zur tierschutzwidrigen ganzjährigen Anbindehaltung offenbart deren rückwärtsgewandte, ja geradezu rückständige, ewig-gestrige und tierfeindliche Haltung.
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