7. Vorurteil: Gegen den übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wird nichts unternommen.
Fakt ist: Der Vorwurf ist unzutreffend. Die Gabe von Antibiotika als Mittel zur Wachstumsförderung sowie der präventive Einsatz sind bereits heute verboten.Wenn Tiere krank sind, müssen sie jedoch behandelt werden - wenn nötig auch mit Antibiotika. Dies ist auch ein Gebot des Staatsziels Tierschutz.
Um den Antibiotika-Einsatz auf das therapeutisch absolut notwendige Maß zu beschränken, setzen wir auf ein verbessertes System der Eigenkontrolle und auf gezielte Einwirkungsmöglichkeiten der Behörden. Tierhalter sollen künftig die Therapiehäufigkeit in ihren Betrieben gegenüber dem Bundesdurchschnitt zu vergleichen haben.
Tierhalter, die deutlich über dem Bundesschnitt für ihren Betriebstyp liegen, sollen dann verpflichtet werden - gemeinsam mit ihrem Tierarzt - Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes zu ergreifen. Dazu zählt etwa die Verbesserung der Hygiene, die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge oder die Änderung der Haltungsbedingungen. Dadurch werden sich die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit und damit der Gesamteinsatz weiter verringern. Diese Vorschriften bringt das
BMELV gerade über eine Novelle des Arzneimittelgesetzes auf den Weg.
Die Bundesländer haben schon heute die Verantwortung, Kontrollen effizient auszuführen, wo nötig zu handeln und auch das dafür erforderliche Personal
bereitzustellen.