6. Vorurteil: Obwohl das Staatsziel Tierschutz seit zehn Jahren im Grundgesetz verankert ist, tut die Bundesregierung zu wenig für den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere.Fakt ist: Die
Agrarpolitik der Bundesregierung ist in dieser Legislaturperiode konsequent auch dieweitere Verbesserung des Tierschutzes angegangen. Die Bundesregierung nimmt dabei viel Geld in die Hand, um praxisgerechte Innovationen für den Tierschutz zu entwickeln.
Das
BMELV stellt über einen Zeitraum von drei Jahren (2013 bis 2016) insgesamt 62 Mio. Euro für Forschung und Innovationen sowie für Modell- und Demonstrationsverfahren zur Verfügung.
Mit 30 Mio Euro fließt der größte Teil in die Erforschung besonders tierfreundlicher Haltungsverfahren bei Geflügel, Rindern und Schweinen. Hierüber will die Bundesregierung Impulse setzen, um möglichst schnell Alternativen zu nicht-kurativen Eingriffen wie Schwänzekupieren oder Schnäbelkürzen voranzutreiben. Maßstab ist der wissenschaftliche Sachverstand.
Zudem hat das BMELV die Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz (GAK) überarbeitet, um künftig besonders tierfreundliche und Ressourcen schonende Haltungs- und Produktionsverfahren besonders zu fördern.
Für eine Förderung landwirtschaftlicher Investitionen sind besondere Bedingungen zu erfüllen - und zwar in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz. Diese Anforderung kann etwa durch eine Verbesserung des Ressourceneinsatzes von Wasser, Energie oder durch eine Verringerung der Emissionen erreicht werden.Wer zusätzlich zu diesen Auflagen einen besonders tiergerechten Stall baut, der kommt in den Genuss der Premiumförderung von bis zu 40 % der Investitionskosten.
Wo nötig, werden Akzeptanzprobleme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung aufgegriffen und in das parlamentarische Verfahren eingeführt. Auch aus diesem Grund hat der Deutsche
Bundestag im vergangenen Jahr eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere der Schutz von Versuchstieren verbessert und die Eigenverantwortung der Tierhalter gestärkt.
Zudem wird es nach 2018 keine Ferkelkastration mehr ohne wirksame Schmerzausschaltung geben. In dieser Übergangszeit tragen auch unsere Forschungsprogramme dazu bereit, rasch praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration ohne wirksame Schmerzausschaltung zu entwickeln.
Über das neue Tierschutzgesetz hinaus wurde die konventionelle Käfighaltung bei Legehennen in Deutschland schon längst abgeschafft - im Gegensatz zu vielen EU-Mitgliedstaaten, die selbst die von der EU gesetzte längere Frist nicht eingehalten haben.
Schließlich setzt das BMELV beim Thema Tierschutz auch auf die Nachfragemacht der Verbraucher auf dem Lebensmittelmarkt. Damit Verbraucher bewusste und selbstbestimmte Kaufentscheidungen für Produkte aus besonders tierfreundlicher Erzeugung treffen können, brauchen wir Transparenz. Deshalb hat das BMELV unter anderem die Entwicklung eines Tierschutzlabels durch den Deutschen Tierschutzbund mit rund 1 Mio. Euro gefördert. Die ersten Produkte, die das Tierschutz-Label auf der Verpackung haben, sind ab Mitte Januar in den Regalen.