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23.11.2021 | 16:46

Corona-Regeln in etlichen Bundesländern deutlich verschärft

Corona-Maßnahmen
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Viele Infektionen, mehr Kranke - die vierte Corona-Welle rollt durch Niedersachsen. Das Land verhängt strengere Regeln, und die bedeuten - so Regierungschef Weil - einen «Lockdown für Ungeimpfte». (c) proplanta
Neue Corona-Regeln in Thüringen: Keine Weihnachtsmärkte, Clubs dicht, Sperrstunde

Die Thüringer müssen sich erneut auf einen Corona-Winter mit weitreichenden Einschränkungen einstellen. Noch in dieser Woche soll es zu Schließungen, Kontaktbeschränkungen und einer Ausgangssperre für Ungeimpfte und nicht Genesene kommen sowie zu einer 2G-Regelung im Einzelhandel, wie Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung ankündigte. Sie bezeichnete die Maßnahmen als «hart und drastisch», verwies aber zugleich auf den Zustand des Gesundheitssystems im Freistaat. Man wolle einen Kollaps verhindern.

Werner nahm das Wort «Lockdown» nicht in den Mund. Gemessen an dem, was in der Vergangenheit als Lockdown bezeichnet wurde, bedeuten die Maßnahmen zumindest einen Teil-Lockdown für alle Thüringer. Für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, fallen die Einschränkungen noch weitreichender aus. Die entsprechende Verordnung soll noch am Mittwochabend in Kraft treten.

Mit der geplanten neuen Corona-Verordnung orientiert sich Thüringen stark am Nachbarn Sachsen, wo bereits seit Montag strenge Corona-Regeln gelten. Einige der Thüringer Regeln sollen bis zum 15. Dezember gelten, die meisten sogar bis 21. Dezember. Ein Überblick:

Nachtleben

Clubs, Bars und Diskotheken müssen schließen. Für die Gastronomie gibt es eine Sperrstunde um 22.00 Uhr. Sie soll auch für Spielhallen und Wettbüros gelten - jedoch nach bisherigen Vorstellungen nur bis Mitte Dezember. In der Gastronomie gilt 2G: Nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene kommen rein.

Ausgangssperre

Sie kommt zurück nach Thüringen, aber nur für ein paar Wochen - und nicht für alle: die nächtliche Ausgangssperre. Sie gilt von 22.00 bis 5.00 Uhr und nur für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Spätestens ab 15. Dezember wird sie nach derzeitigem Stand wegfallen.

Kontaktbeschränkungen

Menschen, die nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, dürfen sich künftig nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts treffen sowie mit bis zu zwei weiteren haushaltsfremden Person aus einem Hausstand. Kinder bis zwölf Jahren werden ebenso nicht mit eingerechnet wie Geimpfte oder Genesene.

Freizeit

Volksfeste und Weihnachmärkte sind verboten, ebenso Messen und Kongresse. Letztere aber nur bis 15. Dezember. Geschlossen werden auch Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Erlebnisbäder und Saunen. In Museen und bei Angeboten der Freizeitgestaltung gilt in geschlossenen Räumen 2G. Musiker, die an Orchester- oder Chorproben teilnehmen, brauchen neben einem 2G-Nachweis zusätzlich noch einen negativen Corona-Test.

Tourismus

Übernachtungen bleiben möglich. In den Beherbergungsbetrieben gilt aber die 2G-Regelung. Das gleiche gilt für Reisebusveranstaltungen. In nicht-touristischen Beherbergungsbetrieben eine 3G-Regelung vorgesehen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr soll 3G gelten.

Einzelhandel

Einkaufstourismus von Sachsen in Thüringen dürfte spätestens ab Donnerstag vorbei sein. Denn die 2G-Regelung betrifft mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am Mittwochabend auch den Thüringer Einzelhandel - mit etlichen Ausnahmen, etwa für Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.

Veranstaltungen

Für größere öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmern wird 2G plus eingeführt. Zugang haben also nur Geimpfte und Genesene, wenn sie zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen können. Unter freiem Himmel gilt 2G. In beiden Fällen sind die Teilnehmerzahlen stark begrenzt und die Veranstaltungen müssen angemeldet werden.

Bei privaten Veranstaltungen soll ab 20 Teilnehmern unter freiem Himmel 2G gelten, in geschlossenen Räumen schon ab 15 Menschen. In beiden Fällen muss die Party vorher angemeldet werden, die Teilnehmerzahl ist limitiert.

Weitere

3G gilt in Hochschulen, bei Erste-Hilfe-Kurse, bei Beratungen in den Kommunen und ihren Verbänden sowie Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen. Auch bei religiösen oder parteipolitischen Veranstaltungen soll 3G genügen.
dpa/lni
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