Verlängerter Corona-Lockdown: Was sich in MV ändert
In Mecklenburg-Vorpommern sollen die Corona-Maßnahmen von Montag an in Kraft treten. Damit verschärfen sich einzelne Maßnahmen sogar. Eine Übersicht:
KontaktbeschränkungenDiese Regelungen haben sich nicht verändert. Ein Haushalt darf sich weiterhin nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis zwölf Jahre können davon ausgenommen sein, wenn dies für die Betreuung notwendig ist. Es ist egal, wo das Treffen stattfindet - bei der Einzelperson oder beim Haushalt mit mehreren Menschen.
MaskenpflichtDiese soll im Nahverkehr und in Geschäften verschärft werden. Dort sollen Menschen von Montag an einfache OP-Masken oder etwa FFP2-Masken tragen. In Innenstädten gilt in manchen Bereichen bereits eine Maskenpflicht. Dort sollen gewöhnliche Alltagsmasken, etwa aus Baumwolle, weiterhin erlaubt sein. Doch generell wird empfohlen, auf die Masken zurückzugreifen, die einen höheren Schutz bieten.
Bei Verstößen gegen die verschärfte Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften sollen in der kommenden Woche noch keine Bußgelder verhängt werden. Wenn jemand also in der kommenden Woche mit einer Stoffmaske im Nahverkehr fährt oder einkaufen geht, droht noch keine Strafe. Überhaupt keinen Mund-Nasen-Schutz an den entsprechenden Orten zu tragen, ist hingegen nach wie vor verboten.
SchulenDie Abschlussklassen sollen landesweit weiterhin zur Schule gehen können, eine Pflicht gibt es dafür allerdings nicht. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Betreuung gewährleistet, falls Eltern ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können. In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, ist die Betreuung bis zur Klasse 6 dann eingeschränkt. Die anderen Jahrgangsstufen sollen landesweit grundsätzlich von zu Hause aus lernen.
KITASDie Regelungen sollen hier ähnlich wie bei den Schulen sein. In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche wird auf eine Notbetreuung umgestellt. In anderen Gebieten gibt es keine Einschränkungen in der Betreuung. Allerdings sollen Eltern, wann immer möglich, ihre Kinder zu Hause lassen.
HomeofficeLaut Bund-Länder-Beschluss müssen Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern es der Job zulässt. Eine entsprechende
Verordnung soll zunächst bis zum 15. März gelten.
HochrisikogebieteIn Landkreisen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche soll es Einschränkungen geben können. Dazu zählen etwa eine Notbetreuung in Kitas und für Schüler bis zur 6. Klasse. Zudem soll es dort eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21.00 und 06.00 Uhr geben, sofern keine triftigen Gründe vorliegen.
Einwohner dürfen sich nicht mehr als 15 Kilometer von ihrer Meldeadresse entfernen, sofern kein triftiger Grund vorliegt - wie Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit.
Einwohner anderer Regionen dürfen in diese Gebiete nur in Ausnahmen reisen, hier zählen ebenfalls etwa die Arbeit oder Arztbesuche dazu. Wer dort einen Zweitwohnsitz hat, darf ebenfalls nicht dorthin.
Geschäfte, Gastronomie, Kultur und SportViele Geschäfte bleiben auch weiterhin geschlossen. Dies gilt ebenfalls für viele Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios. Gastronomiebetriebe dürfen nur außer Haus verkaufen oder ihre Waren ausliefern. Weiterhin geöffnet sind etwa Supermärkte, Drogeriemärkte, Banken und die Post.