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01.10.2010 | 08:15 | Absatzfonds  
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AbL: Absatzfonds-Geld gehört den Bauern

Hamm - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) lehnt das Vorhaben von Bundesministerin Ilse Aigner entschieden ab, das nach Abwicklung des Absatzfonds dort verbleibende Vermögen auf den Bund zu übertragen.

Absatzfonds
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil von 2009 festgestellt, dass die Abgaben zum Absatzfonds mindestens seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig erhoben worden sind", begründet der AbL-Vorsitzende Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf. "Der Bund hat die verfassungswidrigen Abgaben bis zuletzt verteidigt und musste schließlich von Karlsruhe gestoppt worden. Es ist schon dreist, wenn Ministerin Aigner nun auch noch Anspruch auf die Gelder erhebt, die der Bund über Jahre hin auf nichtiger Rechtsgrundlage hat einziehen lassen", so Graefe zu Baringdorf weiter.

Die AbL-Vorsitzende Maria Heubuch fordert, das Geld an die Bauern zurückzuzahlen. "Schließlich ist es Bauerngeld. Auf den Abrechnungen für unser Milchgeld oder das Schlachtvieh wurden uns die Abgaben zum Teil sogar als Abzug extra ausgewiesen. Die Bäuerinnen und Bauern haben die Zwangsabgaben, die letztlich die Centrale Marketing-Gesellschaft finanziert haben, nie unterstützt. Die einzigen, die einen Anspruch auf das verbliebene Vermögen haben, sind deshalb die Bäuerinnen und Bauern."

Die AbL weist in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums BMELV darauf hin, dass das Ministerium mit Unterstützung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) im Jahr 2007 den Betrieben die Rechtsmittel gegen Beitragsbescheide erheblich erschwert hat, obwohl Karlsruhe die Musterklagen gegen die Abgaben längst zur Entscheidung angenommen hatte. Das habe dazu geführt, dass viele Betriebe ihre Widersprüche und damit ihre Ansprüche auf die Abgaben nicht aufrechterhalten haben.

"Auch das jetzige Vorhaben des Bundes, sich das Geld der Bauern verfassungswidrig unter den Nagel zu reißen, ist eine Frechheit", so Graefe zu Baringdorf.

Die AbL schlägt vor, das Vermögen bei der nächsten Auszahlung der EU-Direktzahlungen gleichmäßig und pauschal auf alle Betriebe auszuzahlen. "Bei rund 40 Millionen Euro Vermögen wären das 100 Euro pro Betrieb", erläutert der AbL-Vorsitzende. Hilfsweise müsse mindestens eine Zweckbindung des Vermögens gewährleisten werden, indem das Vermögen an die regionalen Agrar-Marketing-Gesellschaften der Bundesländer zur Förderung des regionalen Absatzes übertragen werde, fordert die AbL. (AbL)
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Kommentare 
Georg Heitlinger schrieb am 01.10.2010 09:57 Uhrzustimmen(58) widersprechen(77)
Als Kläger gegen den Absatzfonds kann ich diese Forderung nur unterstreichen. Es ist nicht in Ordnung, wenn jetzt die Gelder, die zweckgebunden von den Landwirten eingezogen wurden, im allgemeinen Bundeshaushalt 'untergehen' sollen. Diese Meldung war übrigens gestern auch bei www.agrarheute.com zu finden; heute ist sie plötzlich weg. Typisch DBV mal wieder; unangenehme Meldungen für den Verband werden so gut es geht zensiert. Aber, es gibt ja zum Glück unabhängige landwirtschaftliche Informationsportale.
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