Das Verfassungsgericht in Sofia kippte eine umstrittene Parlamentsentscheidung, wonach ein Ende 2013 ausgelaufenes Verbot des Agrarlanderwerbs bis 2020 ausgedehnt werden sollte.
Die Verlängerung widerspreche sowohl der Verfassung als auch dem EU-Beitrittsvertrag, erklärten die Richter am Dienstag. Das damit außer Kraft gesetzte neue Verbot war auf Antrag der nationalistischen Partei Ataka im Oktober 2013 vom Parlament verabschiedet worden.
Bulgarien ist EU-Mitglied seit 2007. In seinem Beitrittsvertrag ist eine siebenjährige Übergangsfrist festgeschrieben, wonach Ausländer bis zum 31. Dezember 2013 kein
Ackerland kaufen durften.
Damit sollten die Bulgaren vor zahlungskräftigeren Käufern aus den alten EU-Staaten geschützt werden, da die Ackerpreise in dem ärmsten EU-Land viel niedriger als in den anderen EU-Staaten waren. Die Preisunterschiede haben sich aber auch nach sieben Jahren EU-Mitgliedschaft kaum verändert. (dpa)