Bei den bestehenden Förderprogrammen soll das Prinzip der Freiwilligkeit gestärkt werden. Weiterhin soll der
Strukturwandel der Landwirtschaft grundsätzlich stärker betont und gleichzeitig sozial verträglicher gestaltet werden.
Zur Unterstützung der Landwirtschaft, als auch zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen sowie zur Entschädigung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen soll die 1. Säule auf bisherigem Niveau fortgeführt sowie der EU-Agrarhaushalt auf unveränderter Höhe beibehalten werden. Damit sprechen sich die Liberalen auch gegen eine Umschichtung von Finanzmitteln aus der 1. in die 2. Säule aus. Um den bürokratischen Aufwand mit den damit verbundenen Wettbewerbsnachteilen nicht weiter zu erhöhen, sollen in der 1. Säule keine neuen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßnahmen in der 2. Säule sollen vorrangig nach dem Prinzip der Freiwilligkeit erfolgen. Vor dem Hintergrund bestehender nationaler und regionaler Finanzierungsschwierigkeiten treten die Liberalen für eine deutliche Erhöhung des EUKofinanzierungsanteils ein. Damit soll gewährleistet werden, dass auch in Kenntnis der begrenzten Haushaltsmittel in Ländern und Kommunen weiterhin die Agrarumweltprogramme durchgeführt werden können.
Die zweite Säule soll weiterentwickelt werden; ein wesentliches Ziel ist hierbei die Einführung von Programmen zur Aus- und Weiterbildung in der Landwirtschaft. Im Rahmen der Verarbeitung und Vermarktung sollen sich Wertschöpfungsketten im Wettbewerb entwickeln. Ferner setzen sich die agrarpolitischen Sprecher zum Ausgleich sozialer Härten und zur Förderung des Strukturwandels für die Einführung einer Vorruhestandsregelung bei Betriebsaufgabe (ELER-Verordnung) ein.
Zukünftig soll im Rahmen der 1. Säule die Offenhaltung der Grünlandflächen durch Direktzahlungen gewährleistet werden. Zusätzliche freiwillige regionale Programme zur Honorierung der Leistungen für die Gesellschaft werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzes angeboten. Die bisherige Ausgleichszulage wird in die Einzelmaßnahmen mit einbezogen.
Im Rahmen der Energiepolitik soll die Erhöhung der Energieeffizienz vorrangiges Ziel der Förderungen sein. Maßnahmen hierzu sollen ausschließlich auf freiwilliger Basis angeboten werden. (fdp)