Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Gerd Müller, in seinem Antwortschreiben auf eine Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Dr. Kirsten Tackmann, erklärt.
Anlass der Frage war die Entscheidung der polnischen Regierung, denAnbau von gentechnisch veränderten Mais- und Kartoffelpflanzen ab dem 28. Januar zu verbieten. Müller wies darauf hin, dass das Warschauer Agrarressort das
Anbauverbot für die Kartoffelsorte
Amflora mit dem Verdacht auf Risiken für Menschen, Tier und Umwelt begründet habe, da Amflora ein Antibiotikaresistenzmarkergen enthalte.
Nach den bisher vorliegenden Informationen seien für das Verbot keine Gründe vorgebracht worden, die nicht bereits bekannt seien. Insbesondere lägen keine neuen oder zusätzlichen Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die für die Risikobewertung relevant wären, betonte der Parlamentarische Staatssekretär.
Tackmann hatte wissen wollen, welche Rückschlüsse die Bundesregierung aus der Entscheidung der polnischen Regierung ziehe. Die Agrarsprecherin forderte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner im Namen ihrer Fraktion auf, nicht nur am Verbot der gentechnisch veränderten Maissorte
MON 810 festzuhalten, sondern ein ebensolches auch für die Stärkekartoffel Amflora auszusprechen. Nur wenn der Anbau von GV-Pflanzen in Deutschland untersagt sei, könne die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei wirklich geschützt werden.
Der Warschauer Regierungspressedienst hatte im Hinblick auf den Beschluss des Kabinetts seinerzeit mitgeteilt, dass Verbraucher und Landwirte nun beruhigt sein könnten, da die Gefahr einer Verunreinigung konventionell angebauter Kulturen gebannt sei. Das gelte auch für Imkereien, deren Honig nun nicht mehr durch Blütenstaub des gentechnisch veränderten Maises beeinträchtig werde. (AgE)