Die Vorschläge der
EU-Kommission für die GAP-Finanzperiode 2014 – 2020 müssen deutlich nachgebessert werden. Das bekräftigt der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) in einer ersten Stellungnahme zu den gestern veröffentlichten Plänen der Brüsseler EU-Kommission.
Der BLHV-Präsident verweist darauf, dass die mit dem Systemwechsel in der EULandwirtschaftspolitik gewährten EU-Prämien als Ausgleich für den Wegfall von EU-Marktordnungen und für die Einhaltung hoher europäischer Tierschutz-, Umwelt- und Sozialstandards gewährt werden. Sie sichern mehr als die Hälfte der Bauerneinkommen. Eine Umwidmung von Teilen dieser Prämien für neue Herausforderungen bringe zahlreiche bäuerliche Betriebe in akute Gefahr.
Die jetzt von Brüssel vorgesehenen Änderungen, so Räpple, ließen nicht erkennen, wie die Wettbewerbsfähigkeit bäuerlicher Betriebe gestärkt werde. Sie schaffen vielmehr weitere bürokratische Hürden. Der BLHV begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung der Landwirtschaft für die Sicherung der Ernährung in der EU und auch weltweit anerkennt. Er begrüßt ebenso das Bemühen, der vom Verband in Jahrzehnten erkämpften Ausgleichszulage für natürliche Bewirtschaftungserschwernisse eine stärkere Bedeutung beizumessen. Brüssel lasse aber nicht erkennen, wie diese besser ausgestattet und abgesichert werden soll. Der BLHV sieht insbesondere auch in der geplanten Verlagerung von Fördermaßnahmen von der 2. in die 1. Säule der EU-Landwirtschaftspolitik große Risiken für eine notwendige Landesagrarpolitik.
Klärungsbedarf besteht aus Sicht des BLHV-Präsidenten auch in der angekündigten Neudefinition des förderfähigen „aktiven Landwirts“. Keinesfalls dürfen Nebenerwerbslandwirte von der notwendigen EU-Prämienregelung ausgeschlossen werden, warnt der BLHV-Präsident.
Der BLHV, so Räpple, werde die Brüsseler Vorschläge sorgfältig prüfen und für eine verlässliche und ausgewogene EU-Landwirtschaftspolitik in der kommenden Finanzperiode kämpfen. (bbd)