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28.05.2023 | 17:44 | Initiative Tierwohl 

Bundeskartellamt erwirkt Abschaffung des Tierwohlentgelts

Bonn - Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte „Tierwohlentgelt“, zum Jahresbeginn 2024 abschaffen.

Initiative Tierwohl
Zum Jahresbeginn 2024 wird der verpflichtende Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe entfallen - Die Wettbewerbshüter zweifeln aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW an der Unerlässlichkeit der Abgabe - Ferkelfonds wird aber beibehalten. (c) proplanta
Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf der Basis einer von ihr festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW am Donnerstag (25.5.) in Bonn mit. Mit dieser Entscheidung reagiert die Initiative auf wettbewerbliche Bedenken, die das Bundeskartellamt geäußert hatte.

Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter ist die Unerlässlichkeit des verbindlichen Tierwohlentgelts aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW, ihres hohen Verbreitungsgrades sowie der Existenz von Konkurrenzlabeln ohne verbindliche Preiselemente zu bezweifeln. „Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohlkriterien“, betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Das Ende des Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems illustrierten, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich sei, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden.

Nach den Worten von ITW-Geschäftsführer Robert Römer galt es einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht zu werden.

Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 würden in den kommenden Wochen in den hauseigenen Gremien beraten.

Kartellrechtliche Beurteilung verändert



Das Bundeskartellamt ist seit 2014 mit der Initiative Tierwohl befasst. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den einheitlichen Preisaufschlag trotz gewisser wettbewerblicher Bedenken in der Einführungsphase der Initiative toleriert, der ITW aber bereits aufgegeben, das Finanzierungsmodells perspektivisch wettbewerblicher auszugestalten.

Laut Kartellamt hat sich im Agrarbereich seit dem 7. Dezember 2021 auf europäischer Ebene mit der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Rechtsrahmen für die kartellrechtliche Beurteilung von Initiativen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards verändert.

Unerlässliche Wettbewerbsbeschränkungen, die darauf abzielten, einen höheren Nachhaltigkeitsstandard anzuwenden, als er durch europäisches oder nationales Recht vorgeschrieben sei, könnten nach Art 210a GMO von einer speziellen Kartellrechtsausnahme profitieren.

Zusätzliche Anreize für Ferkelerzeuger



Die Initiative Tierwohl informierte zudem das Bundeskartellamt über die geplante Beibehaltung des sogenannten Ferkelfonds, in den Einzelhandel und Schlachtbetriebe bestimmte Beträge einzahlen. Nach Angaben von Römer soll für die Ferkelerzeuger weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden.

Ab Sommer 2024 werde es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrages geben. Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster lieferten, erhielten einen höheren Betrag. Mit dieser Differenzierung sollen Römer zufolge zusätzliche Anreize für Ferkelerzeuger gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.

„Wir glauben, dass wir die ITW mit diesen Eckpfeilern fit für die Zukunft machen können“, so der Geschäftsführer. Die Initiative Tierwohl arbeite mit allen Beteiligten daran, dass diese Eckpfeiler zeitnah beschossen werden können. Das Bundeskartellamt werde diese Fondslösung weiterhin tolerieren. Weitere Details würden bekanntgeben, sobald einschlägige Beschlüsse erfolgt seien.
AgE
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