Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, diese Woche im
Bundestag erklärt. In seiner Antwort auf eine Frage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackann, begründete Bleser die Position mit dem ohnehin festzustellenden Trend zur Laufstallhaltung. Seiner Auffassung nach würde ein gesetzliches Verbot diesen Trend zur Aufgabe der Anbindehaltung nicht beschleunigen.
Ein etwaiges Verbot müsste zudem laut Bleser mit der Festlegung von Übergangsfristen einhergehen. Auch vor diesem Hintergrund werde bezweifelt, dass ein Verbot zu einem rascheren Ausstieg aus der Anbindehaltung führen würde.
Der Staatssekretär räumte gleichzeitig mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz ein, dass „andere Formen der Rinderhaltung wie die Laufstallhaltung, die Haltung mit Auslauf und insbesondere die Weidehaltung der Anbindehaltung vorzuziehen“ seien.
Unterdessen sprach sich die agrarpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion in Bayern, Gisela Sengl, für ein Verbot der Anbindehaltung aus. Voraussetzung sei jedoch eine angemessene staatliche Unterstützung kleiner Betriebe bei der Umstellung. (AgE)