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31.03.2024 | 14:39 | Bodenpolitik 

BVVG: Klarheit für die Verpachtung

Berlin - Die Bundesregierung hat sich mit den Ost-Ländern auf die Flächenmanagementgrundsätze 2024 für die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verständigt.

Agrarflächen
Bund und Länder einigen sich auf die Flächenmanagementgrundsätze 2024 für die BVVG. (c) proplanta
Die Modalitäten für die Verpachtung und den nur noch sehr eingeschränkten Verkauf der verbliebenen rund 90.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen im Bestand der BVVG entsprechen weitgehend denen des vergangenen Jahres. Einige Regelungen wurden konkretisiert. So soll die bisherige Vorzüglichkeit von Ökobetrieben etwas abgeschwächt werden.

In dem für die Vergabeentscheidung ausschlaggebendem Punktesystem sollen Ökobetriebe und Betriebe in Umstellung nunmehr mit drei Punkten bewertet werden; zuvor waren es fünf. Zum Vergleich: Existenzgründungen bekommen zehn Punkte gutgeschrieben, Junglandwirte vier. Die neuen Flächenmanagementgrundsätze werden aller Voraussicht nach am 11. April von den Staatssekretären der ostdeutschen Agrarressorts im Bundesfinanzministerium unterzeichnet.

Preisgebote werden berücksichtigt

Insgesamt werden 21 Kriterien aufgelistet, die für die Zuschlagserteilung herangezogen werden. Für tierhaltende Betriebe sollen ab dem Pachtjahr 2025 Haltungsformen nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in die Bewertung eingehen. Für „Frischluftstall“ gibt es dann einen, für die Haltungsform „Auslauf/Weide“ zwei Punkte. Mit fünf Punkten sollen weiterhin Weideviehbetriebe mit dem Hauptproduktionszweig Schaf- oder Ziegenhaltung bewertet werden.

Den Zuschlag erhält grundsätzlich das Gebot mit der höchsten Punktzahl. Dabei werden auch die Preisgebote berücksichtigt. Für das höchste Preisgebot werden drei Punkte vergeben, für das Zweitgebot zwei und für das Drittgebot einer. Um in das Auswahlverfahren zu kommen, muss ein Bewerber einen Pachtpreis von mindestens 60% des von der BVVG veröffentlichten jeweiligen Orientierungswerts bieten. Eine Änderung gibt es bei der Pachtdauer. Zwar verpachtet die BVVG auch künftig grundsätzlich auf sechs Jahre.

Neben Existenzgründern sollen aber nur noch Betriebe in Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung, nicht mehr jedoch generell Ökobetriebe die Möglichkeit erhalten, die Flächen danach für weitere sechs Jahre zu pachten.

25.000 Hektar kommen auf den Markt

Im laufenden Pachtjahr enden für rund 25.000 Hektar die Pachtverträge mit der BVVG. Im vergangenen Jahr war die Verpachtung erst Anfang Juni angelaufen, und das ohne Zustimmung von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Beide Länder forderten insbesondere eine Besserstellung konventioneller Betriebe bei der Verpachtung. Dessen ungeachtet hat die BVVG im Jahr 2023 bereits nach den Flächenmanagementgrundsätzen verpachtet, die nunmehr modifiziert worden sind.

Die BVVG drängt seit längerem darauf, dass sich die Länder verständigen, um bei der Verpachtung nicht erneut unter Zeitdruck zu geraten. Den Verkauf stellt die bundeseigene Gesellschaft weitgehend zum Ende dieses Jahres ein. Bis dahin darf sie - wie in den beiden Vorjahren - noch maximal 2.000 Hektar veräußern. Rechtsansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) sollen auch nach 2024 erfüllt werden.
AgE
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