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18.06.2023 | 02:39 | Bodenmarkt 

BVVG verpachtet nach neuen Grundsätzen

Berlin - ie Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) verpachtet erstmals in ihrer gut 30-jährigen Geschichte ohne volles Einvernehmen mit den ostdeutschen Ländern.

BVVG-Flächen
Bundesregierung gibt grünes Licht trotz fehlender Zustimmung von zwei Ländern - Ausschreibungen bereits angelaufen. (c) proplanta
Wie die bundeseigene Gesellschaft am Dienstag (13.6.) mitteilte, wird sie in diesem Jahr pachtfrei werdende Flächen nach den neuen Flächenmanagementgrundsätzen verpachten. Auf diese hatten sich die Bundesressorts Mitte Mai verständigt. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hatten anschließend ihr Einverständnis verweigert. Das nunmehr angekündigte Vorgehen des Bundes ist zunächst auf dieses Jahr beschränkt,

Im Herbst will man erneut versuchen, mit den beiden Ländern auf einen Nenner zu kommen. Mit harscher Kritik hat der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern auf die neuen Verpachtungsmodalitäten der BVVG reagiert. Verbandspräsident Detlef Kurreck monierte die bevorzugte Vergabe an ökologische und besonders nachhaltig wirtschaftende Betriebe. Er sprach von einem „unerträglichen Versuch, den Berufsstand zu spalten.“ „Wir Landwirte wirtschaften alle nachhaltig, sonst würden wir keine Gelder im Rahmen der GAP bekommen“, erklärte Kurreck.

Sehr anspruchsvolle Aufgabe

Für insgesamt 26.000 ha laufen Ende September die Pachtverträge aus. Die BVVG wird sich bemühen, für einen möglichst großen Teil dieser Flächen neue Pächter zu finden. Geschäftsführer Thomas Windmöller sieht darin „eine sehr anspruchsvollen Aufgabe“, der man sich mit großem Engagement stellen werde. Hintergrund ist, dass die Verpachtung nach dem neuen Punktesystem erheblich aufwändiger wird als bisher.

Bereits in der vergangenen Woche hat die BVVG erste Ausschreibungslose unter www.bvvg.de/Objekte veröffentlicht. Vorgesehen ist eine Ausschreibungsfrist von vier Wochen. Die Lose werden auf maximal 13 ha begrenzt. Dennoch ist bereits absehbar, dass bei weitem nicht alle Pachtverträge über Ausschreibungen vergeben werden können. Die BVVG wird daher erneut gezwungen sein, auslaufende Pachtverträge übergangsweise um ein oder zwei Jahre zu verlängern.

Punktesystem

Die Vergabe der BVVG-Pachtflächen erfolgt gemäß den neuen Grundsätzen nach einer Kombination aus gebotenem Pachtpreis sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und agrarstrukturellen Kriterien. Für insgesamt 21 Kriterien werden Punkte vergeben. Mit zehn Punkten gibt es für Existenzgründungen die höchste Punktzahl. Mit jeweils fünf Punkten sind Ökobetriebe sowie Betriebe mit Schwerpunkt Schaf- oder Ziegenhaltung bewertet. Junglandwirte bekommen vier Punkte. Die Ortsansässigkeit wird mit drei Punkten honoriert.

Diese gibt es ebenso für Betriebe, die bereits BVVG-Flächen gepachtet haben und insgesamt weniger als 500 ha bewirtschaften. Bepunktet werden auch besonders nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen, die durch die Inanspruchnahme von Öko-Regelungen dokumentiert werden. Den Zuschlag erhält am Ende das Gebot mit der höchsten Punktzahl, sofern das Pachtgebot über einer Mindestschwelle liegt. Bei Punktgleichheit entscheidet der gebotene Pachtpreis.

Unzulässige Diskriminierung

Die Bundesregierung hatte die BVVG beauftragt, nach dem neuen Verfahren zu verpachten, obwohl Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nicht zugestimmt haben. Kurreck kritisierte das Vorgehen des Bundes, das im Widerspruch zu demokratischen Prinzipien stehe. Bereits frühzeitig hätten die ostdeutschen Landesbauernverbände die Bundesregierung gewarnt, dass ihre Pläne eine unzulässige Diskriminierung von konventionell wirtschaftenden Betrieben darstellten.

Der Bauernpräsident betonte, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausschließlich Zahlungen für Betriebe gewährt würden, „die in umfangreichem Maße Vorschriften befolgen und ihre nachhaltige Wirtschaftsweise belegen.“ „Ab diesem Jahr ist die Basisprämie als Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit definiert“, betonte Kurreck. Daher brauche es keine weiteren Nachhaltigkeitssysteme, „die einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten.“ Kurreck rief Bund und Länder dazu auf, schnellstmöglich eine Lösung zu finden, „die den Vergabeprozess zu legitimen Grundsätzen ohne Diskriminierung erlaubt.“

Kirchenland gemeinwohlorientiert verpachten

Unterdessen wurde auf dem Evangelischen Kirchentag in Nürnberg eine Resolution zu neuen Verpachtungsgrundsätzen von Kirchenland beschlossen. Darin werden die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihre Gliedkirchen aufgefordert, Kirchenland künftig ausschließlich „gemeinwohlorientiert“ zu verpachten. Statt nach Höchstgebot oder an Bestandspächter sollen die Flächen transparent ausgeschrieben und nach verschiedenen Kriterien vergeben.

So sollen Betriebe bevorzugt werden, die boden- und klimaschonend wirtschaften, direkt vermarkten, gute Arbeitsplätze schaffen und das Tierwohl achten. Existenzgründer sollen besonders unterstützt werden. Eingebracht hatten die Resolution die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die junge AbL und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Nordkirche. Die Resolution ist nicht bindend für die EKD.
AgE
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