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16.06.2009 | 15:41 | EU-Agrarsubventionen  

Deutschland droht EU-Strafe - EU-Hilfen nicht im Netz

Brüssel/Berlin - Der Bundesregierung droht wegen der Geheimhaltung der bayerischen Empfänger von EU-Agrarsubventionen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
«Wenn ein Bundesland nicht veröffentlicht, werden wir uns nicht scheuen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten», sagte der Sprecher von EU- Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel, Michael Mann, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Nach einer Vorgabe der EU-Kommission hätte Deutschland die Empfänger der gut 5,4 Milliarden schweren EU- Direktbeihilfen bis Ende April auflisten müssen. Bund und Länder wollten sie bis zu diesem Dienstag ins Netz stellen.

Bayern hatte angekündigt, wegen rechtlicher Bedenken zunächst nicht mitzumachen. Damit hätte Deutschland die Empfänger aus EU-Sicht nicht veröffentlicht. Bis zum Dienstagmittag hatte das Bundesamt für Landwirtschaft die Empfänger der EU-Beihilfen allerdings noch nicht aufgelistet. Die einzigen Empfänger, die vorübergehend nicht veröffentlicht werden müssten, seien die «wenigen Einzelfälle», die vor Gericht mit Erfolg Beschwerde eingelegt hätten, sagte der Sprecher der EU-Agrarkommissarin.

Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) hatte die Offenlegung wegen unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen im April zunächst gestoppt. Dann einigten sich Bund und Länder auf die Veröffentlichung Mitte Juni. Die Agrarsubventionen werden in Deutschland auf Ebene der Bundesländer verteilt. Alle anderen 26 EU- Staaten hatten die Daten bereits offengelegt.

Fischer Boel will mit der Veröffentlichung mehr Akzeptanz für die Bauern-Beihilfen erreichen, die den größten Posten im EU-Haushalt ausmachen. Ziel ist auch mehr Transparenz und Information in der Debatte um die Zukunft der Subventionen, die viele marktliberalere Länder wie Schweden eindampfen wollen. Unter den Empfängern sind zahlreiche große Agrarbetriebe, auch Golfclubs, Energie- oder Nahrungsmittelkonzerne. Hilfsorganisationen haben Deutschlands Verhalten scharf kritisiert.

Verstößt ein Land gegen europäisches Recht, kann die EU-Kommission ein Verfahren einleiten und dieses am Ende vor den EuGH bringen. Hält sich die Regierung nicht an dessen Urteil, drohen nach einem zweiten Verfahren hohe Strafgelder. «Wir hoffen aber natürlich, dass sie noch veröffentlichen», sagte Mann. Das Land Bayern selbst dagegen kann auf EU-Ebene nicht belangt werden. Wann die EU-Kommission das Verfahren eröffnen will, ließ der Sprecher offen. «Wir leiten jeden Monat Vertragsverletzungsverfahren ein», sagte Mann lediglich. (dpa)
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