„Gegenwärtig sprechen alle Anzeichen dafür, dass in Schleswig-Holstein die zulässigen Grenzwerte in den Futtermittelpartien eingehalten wurden.“ Dass vom Kieler
Agrarministerium dennoch etwa 50 Schweine haltende Betriebe mit einem Schlachtverbot belegt wurden, wertete Schwarz daher als reine Vorsichtsmaßnahme. Verbraucherschutz sei aber oberstes Gebot. Jetzt gehe es darum, die Futtermittelproben der betreffenden Hersteller und Lieferanten schnellstens zu untersuchen, um die Landwirtschaftsbetriebe wieder freigeben zu können. Bauern, Verarbeiter und Verbraucher müssten unverzüglich Klarheit bekommen. Der Präsident wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass nach bisherigem Stand keine schleswig-holsteinischen Legehennenhalter eine der fraglichen Futterpartien bezogen hätten.
Den betroffenen Betrieben würden der Landesbauernverband und seine Kreisverbände mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Landwirte könnten sich zwecks Hilfestellung sowie in rechtlichen Fragen jederzeit an die Geschäftsstellen wenden.
Schwarz sagte weiter: „Erneut hat Schlamperei oder sogar kriminelles Handeln bei der Herstellung von Futtermitteln dazu geführt, dass die Landwirtschaft unverschuldet in der Öffentlichkeit in Misskredit geraten ist.“ Der wirtschaftliche Schaden für die Höfe sei noch nicht abzusehen. Der Präsident forderte Politik und Behörden dazu auf, die Angelegenheit lückenlos aufzuklären und die Schadensverursacher hart zu bestrafen. (bvsh)