Die Mitgliedstaaten unterstützten diese Woche im zuständigen Verwaltungsausschuss einstimmig einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission. Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte jedoch auf Anfrage mit, entsprechende Schritte seien in Deutschland nicht vorgesehen. Hiesige Bauern erhalten das Geld also wie üblich im Laufe des Dezembers.
Aufgrund der Besonderheiten des EU-Haushalts können die Mittel für teilnehmende Staaten frühestens ab Mitte Oktober fließen. Mit dem Vorziehen der Prämienauszahlungen will EU-Agrarkommissar Dr. Dacian
Ciolos den Landwirten Liquidität verschaffen, die von den ungünstigen Witterungsbedingungen im Frühjahr gebeutelt wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass alle notwendigen Kontrollen abgeschlossen wurden.
Die teilweise Vorziehung der Beihilfen hat einen Nebeneffekt: Die erste Tranche wäre von der anstehenden Kürzung im Rahmen der EU-Finanzdisziplin nicht betroffen. Allerdings müsste die zweite Tranche entsprechend angepasst werden. Um wie viel die Direktzahlungen der Landwirte tatsächlich verringert werden, steht noch immer nicht fest. Im Raum steht ein Satz von 4,98 % für Beträge über 5.000 Euro.
Weil sich Rat und Europaparlament nicht fristgerecht einigen konnten, entscheidet die Kommission bis Ende November. Voraussichtlich dürfte sie in der zweiten Oktoberhälfte, wenn turnusgemäß aktualisierte Zahlen über die im nächsten Jahr verfügbaren Mittel vorliegen, einen neuen Entwurf vorlegen. Dann muss sich auch entscheiden, ob die von deutscher Seite scharf kritisierte Freigrenze von 5.000 Euro aufrecht erhalten bleibt oder nicht. Für eventuelle künftige Kürzungen in den Folgejahren haben sich die Minister auf eine Freigrenze von 2.000 Euro geeinigt. (AgE)