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18.05.2022 | 00:02 | Verkauf von 2.262 Hektar 

Entscheidung zum Verkauf von Äckern durch Agrarkonzern von BGH aufgehoben

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen umstrittenen Verkauf von Ackerflächen in Brandenburg an einen Agrarkonzern für ungültig erklärt.

Agrarflächen
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Genehmigungen eines Grundstücksverkaufs können zurückgenommen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall ging es um Äcker in Brandenburg. (c) proplanta
Die Richter hoben die Genehmigung des Verkaufs auf, weil diese rechtswidrig war (Aktenzeichen: BLw 5/20), wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Sache wurde zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen.

In dem Fall ging es um rund 2.262 Hektar Flächen, die für einen Gesamtpreis von rund 26,7 Millionen Euro von 14 Gesellschaften eines Agrarkonzerns an ein Unternehmen verkauft worden waren, das ebenfalls dem Agrarkonzern gehört. Dabei wurde vereinbart, dass die Flächen langfristig an die Verkäufer zurückverpachtet werden sollten. Der zuständige Landkreis genehmigte zunächst den Verkauf, zog die Genehmigung aber später zurück.

Inzwischen hatte eine Kapitalanlagegesellschaft, die zu einem großen Versicherungskonzern gehört, 94,9 Prozent der Geschäftsanteile des ursprünglichen Käufers erworben.

Im Antrag zur Genehmigung des Verkaufs hatte der Käufer angegeben, dass der Erwerb der Grundstücke dazu diene, im Zuge einer Umstrukturierung eine konzerninterne Besitzgesellschaft zu schaffen.

Diese Angaben waren laut BGH unvollständig und unrichtig, weil die dauerhafte Einbringung der Flächen in eine konzerninterne Besitzgesellschaft gar nicht beabsichtigt war. Der Verkauf an die Beteiligungsgesellschaft habe dazu geführt, dass die Genehmigung versagt werden musste, weil landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt abgegeben worden wäre.

Das Oberlandesgericht muss den Angaben zufolge nun prüfen, ob zum Zeitpunkt des Rücknahmebescheids dringend aufstockungsbedürftige und leistungsfähige Landwirte zu einem Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrags bereit und in der Lage gewesen waren.

Dann dürfte die Rücknahme der Genehmigung nach Auffassung der BGH-Juristen rechtmäßig sein, weil sie dem Ziel des Grundstückverkehrsgesetzes entsprochen habe, die Agrarstruktur der Bundesrepublik zu verbessern und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu sichern.
dpa/bb
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