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30.04.2014 | 14:10 | Fördermaßnahmen 

EU genehmigt Programme zur Absatzförderung von Agrarerzeugnissen

Brüssel - Die Europäische Kommission hat 20 Programme zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Europäischen Union und in Drittländern genehmigt.

EU-Absatzförderung
(c) proplanta
Der Gesamthaushalt für die zumeist dreijährigen Programme beläuft sich auf 46,5 Mio. EUR. Davon werden 23,3 Mio. EUR von der EU beigesteuert. Die ausgewählten Programme betreffen verschiedene Produktkategorien, wie hochwertige Erzeugnisse (g.U., g.g.A. und g.t.S.), Erzeugnisse aus ökologischem Anbau, frisches Obst und Gemüse, Wein, Milch und Milcherzeugnisse, Blumen, verarbeitetes Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus Getreide und Reis, Kennzeichnung von Eiern sowie Kombinationen verschiedener Produktkategorien.

Es handelt sich um folgende Drittländer bzw. Regionen: Nordamerika, Russland, China, den Nahen Osten, Südostasien, Indien, Lateinamerika, Norwegen, Aserbaidschan, Belarus und die Türkei.

Die 20 Programme, von denen zwölf den Binnenmarkt und acht Drittländer betreffen, wurden aus 33 Vorhaben ausgewählt, die im Rahmen der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen bis zum 30. November 2013 als Teil der ersten Runde von Maßnahmen im Jahr 2014 eingereicht wurden.

Gemäß den geltenden Vorschriften kann die EU zur Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im EU‑Binnenmarkt und in Drittländern beitragen. Das jährliche Gesamtbudget für diese Förderprogramme beläuft sich auf etwa 60 Mio. EUR. Gemäß der jüngsten politischen Einigung über neue Absatzförderungsvorschriften soll der Haushaltsrahmen bis zum Jahr 2020 auf 200 Mio. EUR aufgestockt werden. Allerdings gilt die neue Regelung erst ab 2016.

Diese Fördermaßnahmen umfassen PR-, Werbe- und Informationskampagnen, in denen die Vorzüge von EU-Erzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Nährwert, Etikettierung, Tierschutz und umweltgerechte Herstellungsmethoden besonders hervorgehoben werden.

Ebenfalls gefördert werden die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen zum EU-System für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) sowie zu den EU-Qualitäts- und Etikettierungsregelungen und zum ökologischen Landbau. Auch Informationsmaßnahmen zum EU-System für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b.A.) kommen für eine Förderung in Frage.

Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Kosten dieser Maßnahmen (mit bis zu 60 % an Programmen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse durch Kinder und an Informationsmaßnahmen zu verantwortungsvollem Trinkverhalten und den gefährlichen Schäden eines unverantwortlichen Alkoholkonsums). Den Restbetrag übernehmen die Branchen- oder Dachverbände, die die Programme vorgeschlagen haben, und in manchen Fällen auch die betreffenden Mitgliedstaaten.

Die interessierten Branchenverbände können den Mitgliedstaaten ihre Vorschläge zwei Mal im Jahr vorlegen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission anschließend die Liste der von ihnen ausgewählten Vorschläge und eine Kopie jedes einzelnen Programms. Die Kommission bewertet die Programme und entscheidet über ihre Förderfähigkeit. (Pd)
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