Künftig könnten auch mittelgroße
Betriebe bei Investitionen im Schlachtbereich mit einer Förderung von 25 Prozent unterstützt werden, teilte das
Landwirtschaftsministerium am Freitag mit.
Konnten bisher nur kleinere Betriebe davon profitieren, haben nun auch Firmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro die Möglichkeit dazu. Sollen
Bioprodukte verarbeitet werden, winken Fördersätze bis zu 40 Prozent. Die Förderung ist vorerst bis Ende 2024 befristet.
«Fleischverarbeitung in kleinen und mittelgroßen Betrieben hier bei uns vor Ort statt in weit entfernten, monströs großen Betrieben - das ist ein Beitrag zur Stärkung regionaler
Wertschöpfung und zum
Klimaschutz, aber auch zum Tierschutz», betonte
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne). Damit könnten etwa lange
Tiertransporte vermieden werden. Erzeugerbetriebe sollen mit der erweiterten Förderung von Großschlachtereien unabhängiger werden.
Die Finanzspritze ist an Auflagen geknüpft: So muss der mittelgroße
Schlachtbetrieb Lohnschlachtung anbieten - also Tiere von Agrargenossenschaften oder
Bauern schlachten - und
Schlachtvieh auch in kleineren Stückzahlen anbieten.
Der Ausbruch der Afrikanischen
Schweinepest und die Corona-Krise hatten für einen «Schweinestau» in den Betrieben gesorgt - und die
Diskussion über eigene Schlachtstätten im Freistaat befeuert. Zum einen wurde durch die coronabedingte Schließung von Gaststätten weniger Fleisch verkauft. Zum anderen haben Halter wegen der Schweinepest Probleme, ihr Fleisch im Ausland zu verkaufen.
Von 2015 bis 2022 wurden bisher für gut 100 Verarbeitungs- und Vermarktungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 90 Millionen Euro Zuschüsse von 20,5 Millionen Euro gewährt.