Diese Initiativen seien «mit deutschem und europäischem Kartellrecht nicht vereinbar», hieß es in einem Zwischenbericht des Kartellamts zur Untersuchung des Milchmarktes. Die Ermittlungen hätten auch ergeben, dass solche Forderungen am Markt nicht durchsetzbar seien. In dem Bericht, der am Montag in Bonn veröffentlicht wurde, wird die Marktmacht im Verhältnis der Milcherzeuger zu den Molkereien und im Verhältnis der Molkereien zum Handel untersucht.
Die Untersuchung habe ergeben, dass der Lebensmitteleinzelhandel in seinen Beziehungen zu den Molkereien strategisch erheblich im Vorteil sei, heißt es darin. Die Molkereien hätten nur sehr eingeschränkt Alternativen für den Absatz ihrer Produkte. Die individuellen Verhandlungspositionen unterschieden sich aber stark und seien unter anderem von der allgemeinen Marktlage und dem Produktsortiment der einzelnen Molkerei abhängig.
Der Einzelhandel könne seine Position gegenüber den Molkereien relativ leicht durchsetzen. Allerdings fehlten bisher klare Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Verhalten des Einzelhandels. So hätten die bisherigen Ermittlungen keine belastbaren Hinweise ergeben, dass die in Verhandlungen erzielten Preisvorteile nicht an die Verbraucher weitergeben würden.
Der Deutsche
Bauernverband sieht es damit als belegt an, dass der Einzelhandel gegenüber den Molkereien strategisch erheblich im Vorteil sei. Das Kartellamt weise zwar darauf hin, dass Handelsunternehmen die Preisvorteile an die Verbraucher weitergäben, sagten aber nicht, dass die Leidtragenden die Milchbauern seien. Der Verband forderte, dass sich die Milcherzeuger stärker zusammenschließen oder kooperieren. (dpa)