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17.03.2010 | 10:34 | Lebensmittelkennzeichnung  

Klarere Kennzeichnung von Lebensmitteln

Brüssel - Wie viele Kilokalorien, Vitamine oder Eiweiße enthält ein Lebensmittel?

EU
(c) proplanta
Für klare und gut lesbare Kennzeichnungen auf den Verpackungen soll es möglichst von kommendem Jahr an EU-weit einheitliche Vorschriften geben. Im Ausschuss für Gesundheit und Umwelt des Europaparlaments nahm das Projekt am Dienstag in Brüssel eine wichtige Hürde - damit dürfte auch das Plenum im Mai Ja sagen. Es sind aber noch einige Streitpunkte zu klären.

Die geplante EU-Verordnung soll die Hersteller verpflichten, verständliche Informationen über die acht wichtigsten Inhaltsstoffe wie Fett, Zucker, Salz oder Kohlenhydrate je 100 Gramm oder Milliliter anzugeben. Schon auf die Vorderseite sollen die Kilokalorien gedruckt werden. Auch die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen; derzeit laufen dort aber erst Gespräche auf Expertenebene. Klar rotes Licht erhielt die ursprünglich geplante «Ampelkennzeichnung» - trotz erneuter jüngster Forderungen von Ärzten und Verbraucherschützern sie einzuführen. Mit ihr hätten zum Beispiel besonders süße und fetthaltige Speisen einen roten Punkt, gesunde Ware einen grünen Punkt erhalten.

Bei Fleisch, Früchten und Milchprodukten soll zusätzlich die Herkunft angegeben werden. Ein besonderer Hinweis ist für gentechnisch veränderte oder mit Nanopartikeln behandelte Nahrungsmittel vorgesehen. Alkoholische Getränke sollen gesondert geregelt werden. Der Vorsitzende des Ausschusses, Jo Leinen (SPD), sprach von einem «guten Tag für die europäischen Verbraucher». «Nachdem es in den USA schon seit langem eine umfassende Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt, wird mit diesem Kennzeichnungssystem auch die Europäische Union auf den neuesten Stand der Verbraucherinformation gebracht.»

Bei der geplanten EU-Verordnung geht es auch um Angaben des Haltbarkeitsdatums oder Herstellers oder ob es sich um ein Imitat handelt, etwa Käse aus Pflanzenstoffen. Nach Meinung der Abgeordneten sollen die Regeln nicht für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitskräften und einer Bilanzsumme von unter 5 Millionen Euro gelten.

Umstritten ist im Parlament ebenso wie unter den Mitgliedstaaten, ob die Verordnung nur für verpackte Produkte gelten soll oder auch für - erst beim Verkauf verpacktes - Brot vom Bäcker, Fleisch vom Metzger oder Delikatessen vom Caterer. Die zuständige Abgeordnete Renate Sommer (CDU) sprach sich dagegen aus: «Sonst müsste neben jeder Praline ein Schildchen stehen, das geht nicht.» Britischen und italienischen Parlamentariern, die auf Herkunftskennzeichnungen von Produkten mit nur einem Inhaltsstoff wie Dosentomaten oder Olivenöl drangen, warf Sommer «Protektionismus» vor. «Ich halte das für eine gefährliche Tendenz», sagte sie.

Beobachter rechneten nicht damit, dass das Gesetz noch unter spanischem EU-Ratsvorsitz bis Ende Juni auf die Agenda der europäischen Gesundheitsminister kommt. Nach der ersten Lesung im Parlament hat der Ministerrat drei Monate Zeit für eine Reaktion. (dpa)
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