Die neue Regelung baut auf der bisher speziell für die Hagelversicherung geltenden Versicherungssummenbesteuerung auf. Künftig sollen Ernte-Mehrgefahrenversicherungen einheitlich mit 0,3 Promille der Versicherungssumme besteuert werden. Eine vergleichbare Regelung besteht bisher nur für die Hagelversicherung (0,2 Promille).
Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung sah dagegen vor, Ernte-Mehrgefahrenversicherungen mit 19 Prozent der Versicherungsprämie zu besteuern. Die Änderung soll im Rahmen des Verkehrsteueränderungsgesetzes am Donnerstag vom Deutschen
Bundestag beschlossen werden.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, bewertet den Kompromiss der Regierungskoalition zur Versicherungsteuer positiv: „Die einheitliche Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen ist ein Türöffner für ein innovatives und eigenverantwortliches Risikomanagement der Landwirte.“ Die Regierungskoalition setze damit ein wichtiges Signal für die Eigenvorsorge der Landwirte in Deutschland.
Die bisherige Differenzierung in der Besteuerung führte dazu, dass nur wenige Landwirte,
Winzer und Gärtner die sinnvolle Form der Eigenvorsorge über eine Mehrgefahrenversicherung nutzten. Diese Absicherung wird aber angesichts zunehmender
Wetterextreme immer wichtiger. Mit der Anpassung der Versicherungsteuer bewegt sich Deutschland im europäischen Vergleich von der bislang höchsten Besteuerung hin zu einem durchschnittlichen Steuersatz für Ernte-Mehrgefahrenversicherungen. (dbv/Pp)