Der US-Agrarkonzern
Monsanto zog die Klage gegen das Verbot von Landwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU) für die Sorte
MON 810 vorerst zurück. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte das Verfahren auf Bitten des Konzerns ruhend. Der Konzern will mit dem Bund nun eine Lösung suchen - Aigner bleibt jedoch beim Verbot.
«Der Rückzug von Monsanto bestätigt unsere Auffassung, dass das Verbot richtig war und auch im Hauptverfahren Bestand gehabt hätte», sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse- Agentur dpa. «Es bleibt dabei: Der Anbau von MON 810 ist in Deutschland auch in diesem Jahr untersagt.» Aigner hatte den Anbau von MON 810 im vergangenen Jahr verboten. Sie befürchtet angesichts neuer Studien, dass es durch den Anbau der genveränderten Maissorte nicht abschätzbare Risiken für Tiere und andere Pflanzen geben könnte.
Monsanto hat in die Pflanze ein Gen eingebaut, das ein Gift gegen einen speziellen Mais-Schädling produziert, den Schmetterling Maiszünsler. Der Konzern sieht keine gesicherten wissenschaftlichen Beweise für mögliche Gefahren. Monsanto hofft, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) nun noch einlenkt. «Bevor wir eine eilige Gerichtsentscheidung bekommen, möchten wir der Behörde genug Zeit einräumen, um alle wissenschaftlichen Aspekte zu prüfen», sagte der Sprecher der Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Andreas Thierfelder, der dpa. Monsanto war 2009 mit einem Eilantrag gescheitert. Damit sollte eine Aussaat ermöglicht werden, die auch für dieses Jahr vom Tisch ist.
Der Genmais MON 810 hat eine EU-weite Anbauzulassung, die allerdings in mehreren Ländern außer Kraft ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (
EFSA) hatte eingeräumt, dass es ein Umweltrisiko gebe, das aber durch weitere Maßnahmen eingegrenzt werden könne. Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit, die beim BVL angesiedelt ist, stellte fest, dass von dem Genmais- Anbau «keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen». Monsanto hofft, dass diese Fakten berücksichtigt werden und die ausstehende Erneuerung der Zulassung von MON 810 auf EU-Ebene das Verbot in Deutschland ohnehin überflüssig machen könnte.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte, Monsanto und das BVL hätten beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, um ohne zeitlichen Druck die Angelegenheit außergerichtlich zu erörtern (Az 2 A 110/09). Das BVL bestätigte, dass es dem Antrag von Monsanto nicht widersprochen habe. Der Bund sieht jedoch keinen Gesprächsbedarf. Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hatte 2009 schlechte Chancen für einen Klageerfolg gesehen - für das Verbot müsse es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gefahren geben. Die Maissorte MON 810 war jahrelang die einzige genveränderte Pflanze, die kommerziell in Deutschland angebaut werden durfte. (dpa)