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13.06.2020 | 00:54 | Mecklenburg-Vorpommern 

Ökologische Vorrangflächen dürfen zur Futtergewinnung genutzt werden

Schwerin - Agrarminister Till Backhaus (SPD) hat die Nutzung ökologischer Vorrangflächen für die Futtergewinnung ab 1. Juli freigegeben. Das betreffe sowohl die Mahd als auch die Beweidung von Flächen, teilte er am Freitag mit.

Ökologische Vorrangflächen
Ausnahme wegen Trockenheit: Futtergewinnung von Öko-Vorrangflächen. (c) proplanta
Das betreffe sowohl die Mahd als auch die Beweidung von Flächen, teilte er am Freitag mit.

Er begründete das damit, dass von Mitte März bis Ende April Niederschläge fast völlig ausblieben. Vorrangig auf sandigen Standorten hätten sich bereits sehr früh trockenheitsbedingte Schäden gezeigt, die Ertragsausfälle zur Folge hätten.

Für die Bedürfnisse der Tierhalter habe nicht ausreichend Futter heranwachsen können. In vielen Betrieben seien die Futterreserven aufgebraucht, da schon in den Vorjahren wegen der Dürre nur unzureichend Winterfuttervorräte angelegt werden konnten, wie es hieß.

Um die Situation in den Unternehmen etwas abzumildern, können ab Juli  landesweit Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung genutzt werden. Vor dem 1. Juli sei die Futtergewinnung unter Androhung von Prämienkürzungen dort nicht zugelassen.
dpa/mv
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