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26.12.2022 | 09:14 | Bundesprogramm 

Um- und Neubau von Ställen mit 50 % fördern lassen

Berlin - Eckpunkte für das angekündigte Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt.

Umbau Neubau Stall Fördermittel
(c) proplanta
Danach sollen Investitionen in tierund umweltgerechte Um- und Neubauten von Ställen mit bis zu 50 % der Gesamtbaukosten gefördert werden. Die Förderhöchstsumme soll 600.000 Euro betragen. Förderfähig sollen Ställe oberhalb der Haltungsstufe Stall+Platz sein, also mit Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland. Laufende Mehrkosten infolge der Einhaltung höherer Tierwohlstandards sollen zu 65 % abgegolten werden.

Die Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebes ermittelt werden. Berücksichtigt werden sollen neben den höheren Standards in den Haltungsstufen auch bestimmte Tierwohlindikatoren wie etwa ein intakter Ringelschwanz bei 80 % der Mastschweine. Die Unterstützung bei den laufenden Kosten soll auf Betriebe mit bis zu 3.000 Mastscheinen oder 200 Sauen beschränkt werden.

Für die Förderung strebt das Ministerium Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an. Rechnung tragen soll das Bundesprogramm dem Ziel der Flächenbindung. Für die Betriebe soll eine Obergrenze von 2 GVE/ha gelten. Dabei sollen Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden, und zwar für Mastschweine, Sauen und Absatzferkel. Kritisch zu den Eckwerten des Ministeriums äußerte sich FDP-Agrarsprecher Dr. Gero Hocker.

Start im Herbst

Die Eckpunkte sind den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Parallel dazu bereitet das Agrarressort eigenen Angaben zufolge die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden. Die Richtlinien müssen anschließend der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden.

Im Ministerium geht man davon aus, dass Förderanträge ab Herbst 2023 gestellt werden können. Verwaltet werden soll das Bundesprogramm von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für das Bundesprogramm stehen im kommenden Jahr 150 Mio. Euro im Agrarhaushalt zur Verfügung. Bis 2026 beläuft sich die Gesamtsumme auf 1 Mrd. Euro. Noch unklar ist die langfristige Finanzierung. Dazu wollen die Koalitionsfraktionen bis zum Frühjahr einen Vorschlag vorlegen.

Überall Mehrkosten

Laut Hocker widerspricht das vorgestellte Förderkonzept der Absprache zwischen den Koalitionsfraktionen, alle Haltungsformen oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards zu fördern. „Schließlich entstehen überall Mehrkosten, und wir wollen auch niedrigschwellig noch mehr Tierwohl erreichen“, argumentiert der FDP-Politiker. Daher müsse es gerade für Betriebe in der zweiten Haltungskategorie ebenfalls die Möglichkeit einer Förderung geben.

Gleichzeitig sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Liberalen zufolge nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen: Ohne eine Einigung bei der konkreten Ausgestaltung der Haltungsstufen mache es wenig Sinn, die Stufen durch ein Förderkonzept bereits festlegen zu wollen.

Hocker verwies auf die Kritik seiner Fraktion am vorliegenden Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Diese Anliegen bringe man in den parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf ein. Ziel sei es, zu einem gemeinsamen Entwurf zu kommen, von dem Verbraucher, Landwirte und vor allem die Tiere langfristig profitierten. Demgegenüber würde der aktuelle Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Förderkonzept laut Hocker lediglich zu einer Abwanderung der Tierhaltung ins Ausland führen und damit den Zweck des Gesetzes konterkarieren.
AgE
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