Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) begrüßt ausdrücklich das Urteil, da er damit seine schon lange vorgetragenen Bedenken zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes bestätigt findet.
Rat und
EU-Kommission haben mit den Vorschriften zur Veröffentlichung die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Anforderungen zur Beachtung der Privatsphäre für natürliche Personen nicht gewahrt. Eine erforderliche Gewichtung der personengenauen Veröffentlichung z.B. nach Art und Umfang der Beihilfen hat nicht stattgefunden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert Bund und Länder auf, die deutsche Internetseite für die Veröffentlichung der Direktzahlungen bis zur Änderung des EU-Rechtes abzuschalten und nicht mehr fortzuführen. Es darf keine „Lex Landwirtschaft“, also eine nur für Landwirte personenbezogene Transparenz geben. (dbv)