Von Heiligabend bis zum 2. Januar gelten in Niedersachsen verschärften Maßnahmen.
Antworten auf wichtige Fragen:
Wie viele Menschen dürfen über Weihnachten zusammenkommen?In Niedersachsen dürfen sich an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen - vorausgesetzt, sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Weihnachtsfeiern zu Hause.
Vom 27. Dezember an greifen dann verschärfte Kontaktbeschränkungen, die auch Silvester und Neujahr betreffen werden. Dann dürfen maximal noch zehn Menschen zusammenkommen - Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Für Ungeimpfte sind die Vorschriften wie bereits vor Weihnachten deutlich strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Was gilt beim Restaurantbesuch?Für die Gastronomie gilt während der Weihnachtsruhe die 2G-plus-Regel mit Testpflicht - egal, ob drinnen oder draußen. Die Betreiber können die Testpflicht allerdings umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann gilt lediglich 2G. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind generell befreit von der Testpflicht. Ungeimpfte sind jedoch so oder so außen vor, sofern sie nicht von Corona genesen sind.
Sind weitere Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts denkbar?Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte jüngst etwa die 2G-Regel im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt. Diese Woche wurden die verschärften Maßnahmen zu den Feiertagen jedoch bestätigt. Dies sei die Leitentscheidung gewesen, sagte ein OVG-Sprecher der dpa am Donnerstag. Mit weiteren Entscheidungen ist in den kommenden Tagen eher nicht zu rechnen, sie sind aber auch nicht unmöglich.
Ist ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt noch möglich?In einigen Städten wurden sie bereits abgesagt, in anderen stehen die Weihnachtsmärkte noch. Von Heiligabend an ist es mit den Glühweinbuden und Karussells in Niedersachsen jedoch vorbei. Im Zuge der Weihnachtsruhe müssen landesweit alle Weihnachtsmärkte schließen, unabhängig von den Corona-Indikatoren vor Ort.
Sind Freizeitangebote wie Kino, Theater oder Zoo geöffnet?Ja, unter der Bedingung der 2G-plus-Regel sind diese Aktivitäten erlaubt, bei einer reduzierten Kapazität von 70 Prozent reicht auch 2G. Untersagt sind hingegen Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen.
Was ist beim Einkaufen zu beachten?Anders als im Rest Deutschlands gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen nicht mehr, nachdem ein Gericht sie vergangene Woche für nicht notwendig erklärt hat. Die Landesregierung hat daraufhin aber die Maskenpflicht verschärft: Wer zwischen den Jahren ein Geschenk umtauschen oder einen Gutschein einlösen will, muss im Laden eine FFP2-Maske tragen. Das gilt seit Dienstag auch in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien.
Kann ich noch zum Friseur gehen?Ja, die Friseure können öffnen. Für körpernahe Dienstleistungen gilt auch während der Weihnachtsruhe die 3G-Regel. Ungeimpfte sind hiervon also nicht ausgeschlossen, wenn sie einen aktuellen Negativtest vorlegen können. Drinnen muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.
Mit wie vielen Menschen darf Silvester gefeiert werden?Dann greifen die beschlossenen verschärften Kontaktbeschränkungen - auch gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Covid-Infektion genesene Menschen dürfen nur noch maximal zu zehnt zusammenkommen.
Kinder bis zum 14. Geburtstag werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte bleiben die Vorschriften gleich: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Kann das neue Jahr mit Böllern und Raketen eingeläutet werden?Ja - allerdings nur im kleinen Rahmen. Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerk, mit der Ausnahme von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen. An Silvester und Neujahr ist in Niedersachsen zudem das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen verboten.
Welche Plätze das sind, legen die Kommunen fest. Ab 21 Uhr an Silvester bis 7 Uhr an Neujahr ist auf diesen Flächen selbst das Mitführen von Feuerwerk untersagt.
Und welche Regeln gelten in Bremen?Im kleinsten Bundesland sind von Heiligabend an Klubs und Diskos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Die Beschränkungen der Kontakte für Ungeimpfte bestehen fort - ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen anderer Haushalte treffen. Ab dem 28. Dezember werden auch für Geimpfte und Genesene private Treffen auf bis zu zehn Personen begrenzt, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet.
Über Silvester wird nicht geböllert: Feuerwerkskörper dürfen nicht verkauft oder abgebrannt werden. Die Impfzentren in Bremen arbeiten auch an Heiligabend, zwischen den Jahren und an Silvester. Pause ist hingegen an den beiden Weihnachtsfeiertagen sowie am 1. Januar.
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