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01.02.2022 | 00:52 | Kritische Infrastruktur 

Arbeitszeit-Regeln in Hessen wegen Omikron-Welle gelockert

Darmstadt/Kassel - Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Welle wollen die hessischen Regierungspräsidien (RP) den Betrieb in kritischen Infrastrukturen mit der Lockerung von Arbeitszeitregeln sichern.

Arbeitszeit-Regeln
(c) proplanta
Mit einer Allgemeinverfügung solle ermöglicht werden, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt und die tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag heraufgesetzt werden könne, teilte das Regierungspräsidium Gießen am Montag mit. Ähnlich lautende Allgemeinverfügungen erließen auch die Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt.

Deutschland befinde sich derzeit in der bislang stärksten Infektionswelle seit Beginn der Corona-Pandemie, erklärte das RP Gießen. «Angesichts rasant steigender Inzidenzen werden die mittelhessischen Betriebe zahlreiche Personalausfälle aufgrund von Erkrankungen und Quarantänen ihrer Beschäftigten zu verkraften haben.»

Die Allgemeinverfügung solle dazu dienen, die «existenzielle Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen». Auch das RP Kassel erklärte, die Allgemeinverfügung diene zur Bewältigung von Personalengpässen in Kernbereichen - wie «der Versorgung mit Lebens- und Hygienemitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge, des Gesundheitssystems und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung».

Die Sonn- und Feiertagsarbeit soll für Beschäftigte ab 18 Jahren mit Tätigkeiten in den Bereichen wie Medizinprodukte, Arzneimittel und weitere apothekenübliche Artikel sowie in der Produktion, beim Verpacken - inklusive Abfüllen - Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs ermöglicht werden, erläuterte das RP Gießen.

Auch die Heraufsetzung der täglichen Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag betreffe Beschäftigte ab 18 Jahren in diesen Bereichen sowie unter anderem bei Not- und Rettungsdiensten, Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung und in weiteren Bereichen.

Die Allgemeinverfügung sei bis 31. März 2022 befristet, erklärte das RP Gießen. Sie könne außerdem aufgehoben werden, falls sich die pandemische Lage verbessere und die geregelten Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz nicht mehr notwendig seien.
dpa/lhe
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