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10.09.2023 | 17:58 | Rohmilchmarkt 

Brandenburgs Milchbauern setzen auf Vorgaben für Milchlieferverträge

Teltow - Brandenburgs Milcherzeuger haben die jüngsten Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums begrüßt, den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) anzuwenden und sich den Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereiunternehmen anzunehmen.

Milchverarbeitung
Landesbauernverband begrüßt Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Anwendung des GMO-Artikels 148 - Berufsstand dialogbereit - Allein diese Maßnahme reicht aber nicht für eine nachhaltige Stärkung der Milcherzeuger. (c) proplanta
„Seit Jahren fordert der Brandenburger Berufsstand die Umsetzung von Artikel 148 GMO - nun soll sie endlich angegangen werden“, erklärte der Vorsitzende des Milchbeirates im Landesbauernverband Brandenburg (LBV), Lars Schmidt. Er stellte rückblickend auf die Ministeriumskonferenz „Zukunft der Milchviehhaltung“ Ende August in Berlin aber auch klar, dass es mehr als das „Puzzleteil Artikel 148“ bedürfe, um die Milcherzeuger nachhaltig zu stärken.

„Für den Dialog stehen wir bereit und bringen uns gern ein“, betonte Schmidt. Laut LBV räumt Artikel 148 der GMO einem EU-Mitgliedsstaat das Recht ein, ein Schriftformerfordernis für Milchlieferverträge festzusetzen, wobei konkrete Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Dazu gehören unter anderem der Milchpreis oder auch die Vertragsdauer.

Längere Mindestlaufzeit festlegen



Bisher hat Deutschland nicht von diesem Verordnungsrecht Gebrauch gemacht. Brandenburgs Vertreter der Milchwirtschaft appellieren daher an das Ministerium, zügig zu handeln und das zur Verfügung stehende Instrumentarium vollständig auszuschöpfen. Das bedeute auch, möglicherweise eine längere Mindestlaufzeit festzulegen. Bisher sieht die GMO eine Bindungsfrist von mindestens sechs Monaten vor.

Brandenburger Milchviehbetriebe, die nicht genossenschaftlich organisiert sind, werden laut LBV von staatlichen Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung der Lieferbeziehung an die Molkerei profitieren. Für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit könnten die Unternehmen auf der Grundlage eines bestimmten Milchpreises und einer festen Abnahmemenge deutlich besser planen, in die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung investieren und gleichzeitig im unwägbaren globalen Milchmarkt bestehen.

„Ich kann aber den Berufskolleginnen und -kollegen schon jetzt die Sorge nehmen, dass wir hier eine Art Planwirtschaft einführen wollen“, so Schmidt. Die Milchbauern könnten die Mindestlaufzeit auch ablehnen und dann wieder frei verhandeln. Das sei der Charme dieser Regelung.
AgE
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