Danach ist der Direktkauf von bisher langfristig gepachteten Flächen für Pächter bis zu einem Umfang der BVVG-Flächen von 100 Hektar möglich. Alternativ dazu kann ein vierjähriger Pachtvertrag abgeschlossen werden, in dessen Laufzeit die Direktkaufoption erhalten bleibt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, für diese bis zu 100 Hektar BVVG-Fläche einen neunjährigen Pachtvertrag ohne Kaufoption abzuschließen. Voraussetzung für den 100 Hektar-Erwerb und dessen Alternativregelung sind bei LPG-Nachfolgeunternehmen das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung und bei Unternehmen, die aus oder im Zusammenhang mit der Liquidation eines in der Flächenerwerbsverordnung genannten Unternehmens gegründet worden sind, die ordnungsgemäße Durchführung des Liquidationsverfahrens.
Sind mehr als 100 Hektar BVVG-Flächen langfristig gepachtet, können die darüber liegenden Flächen bis zu der für alle Länder geltenden Höchstgrenze von 450 ha in Abhängigkeit vom Anteil der BVVG-Flächen an der Gesamtbetriebsfläche in Dritteln für drei, sechs und neun Jahre verpachtet werden. Bereits von der ehemaligen Treuhandanstalt und der BVVG erworbene Flächen einschließlich von der BVVG erworbenen Eigentumsflächen der Gesellschafter werden angerechnet. Zu Einzelheiten wird die BVVG die Pächter informieren.
Weiterhin wurde vereinbart, dass bei Pächtern mit mehr als 50 Prozent Anteil BVVG-Fläche an der Gesamtbetriebsfläche Sonderregelungen möglich sind, um Existenzgefährdungen zu vermeiden.
Zum geplanten Kauf von BVVG-Flächen durch das Land soll im Mai ein erstes Auftaktgespräch im Bundesministerium für Finanzen stattfinden. (PD)
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